Ausnahme von Fahrverboten Lastwagen in NRW dürfen an Feiertagen begrenzt fahren

Hannover · Autofahrer in Niedersachsen und NRW müssen sich am letzten Oktoberwochenende auf nächtlichen Lastwagenverkehr auf den länderübergreifenden Autobahnen einstellen.

 Lastwagen stehen nebeneinander auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn A2. (Archivfoto)

Lastwagen stehen nebeneinander auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn A2. (Archivfoto)

Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Um überfüllte Parkplätze und Lkw-Kolonnenfahrten nach Feiertagen zu verringern, solle in diesem Jahr erstmals eine Vereinbarung beider Länder umgesetzt werden, die eine Beschränkung von Fahrverboten und das Einräumen von Durchfahrtsrechten vorsieht, teilte das Wirtschafts- und Verkehrsministerium in Hannover am Mittwoch mit.

Hintergrund der im vergangenen Jahr getroffenen Übereinkunft ist, dass der Reformationstag am 31. Oktober in Niedersachsen ein Feiertag ist, und einen Tag später am 1. November Allerheiligen in NRW. Für Lastwagen gelten an Feiertagen Fahrverbote; die Aufeinanderfolge von zwei Feiertagen in zwei Nachbarländern führte dazu, dass Lastwagenfahrer im länderübergreifenden Verkehr zwei Tage lang Zwangspause hatten.

NRW und Niedersachsen hatten sich daher darauf geeinigt, die Lkw-Fahrverbote an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr zu beschränken. Im erlaubten Zeitraum werden an dem jeweiligen Feiertag Durchfahrtsrechte auf den Autobahnen A1, A2, A30, A31 und A33 gewährt.

(chal/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort