„Dunkles Kapitel der Landesgeschichte“ NRW lässt Einsatz von Medikamenten an Heimkindern bis 1980 erforschen

Düsseldorf · Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium lässt den missbräuchlichen Einsatz von Arzneimitteln an Heimkindern bis 1980 untersuchen. Man wolle „einen Beitrag zur Aufklärung der damaligen Geschehnisse leisten“.

 Es gibt bereits mehrere Studien, die unerlaubte Medikamententests in Einrichtungen belegen. (Symbolbild)

Es gibt bereits mehrere Studien, die unerlaubte Medikamententests in Einrichtungen belegen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Patrick Pleul

Die nordrhein-westfälische Landesregierung lässt missbräuchlichen Einsatz von Arzneimitteln an Heimkindern erforschen. Bis zum 15. Juni werde der Zuschlag für eine derzeit laufende Ausschreibung erteilt, teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage in Düsseldorf mit.

Untersucht werden soll „missbräuchlicher Einsatz von Medikamenten an Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der stationären Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie im Rahmen der Kinderverschickung seit Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen bis 1980“, heißt es im Ausschreibungstext. Das Gesundheitsministerium wolle „einen Beitrag zur Aufklärung der damaligen Geschehnisse leisten und dieses dunkle Kapitel der Landesgeschichte untersuchen lassen“.

Die Erkenntnisse mehrerer Studien zu dem Komplex, die bereits unerlaubte Medikamententests in solchen Einrichtungen belegten, sollten zusammengeführt werden. Erwünscht sei aber auch, dass ein Zeitzeugenportal eingerichtet werde, wo Betroffene ihre Erfahrungen berichten könnten. Ihre Perspektive sei maßgeblich in die wissenschaftliche Aufarbeitung einzubeziehen.

Bei der in NRW nachweislich geübten Praxis, Kinder und Jugendliche in Heimen und Anstalten mit Medikamenten ruhig zu stellen und zu disziplinieren sollen die Einrichtungen, Akteure, Ärzte und Auftraggeber namentlich genannt werden. Auch die Rolle der Pharma-Unternehmen sei aufzuarbeiten. Dabei gehe es um die Frage, welche Medikamente konkret eingesetzt worden seien und: „Erhielten Heim- beziehungsweise Anstaltsärzte für Erprobungen ein Honorar?“

Der Forschungsauftrag erfasst darüber hinaus die Rolle der Landesinstitutionen und Aufsichtsstrukturen. Bis zum Sommer nächsten Jahres soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden, innerhalb von 24 Monaten ein Abschlussbericht.

In der ersten März-Woche hatte der Landtag mit einer Gesetzesänderung den Gewaltschutz in Behinderteneinrichtungen verbessert. Auf Kritik an der Verschärfung der Auflagen und Kontrollen hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ausdrücklich auf die lange Zeit im verborgenen gebliebene Leidensgeschichte von Heimkindern hingewiesen. Aus schlimmen Vorkommnissen müssten Konsequenzen gezogen werden, um die Menschenwürde zu schützen und Risiken zu minimieren.

(bora/dpa)
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