"Sieg für die Kommunen" NRW-Kommunalwahlen finden am 30. August statt

Das Ränkespiel der Parteien hat ein Ende: Die Kommunalwahlen werden in NRW wie geplant am 30. August stattfinden. Dies hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am Dienstag entschieden. SPD und Grünen hatte das Nachsehen - ihre Klage auf eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl wurde zurückgewiesen.

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2009 wird in NRW ein Super-Wahljahr bleiben. Die Bürger an Rhein und Ruhr dürfen an drei Sonntagen zur Urne schreiten: Neben der Europa- (7. Juni) und Bundestags- (27. September) auch zur Kommunalwahl am 30. August. Der heutigen Entscheidung waren monatelange Rechtsstreitigkeiten vorausgegangen.

SPD-Landeschefin Hannelore Kraft will nach der Niederlage vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof die politische Auseinandersetzung um den Termin fortsetzen. Man respektiere den Beschluss des Gerichts, lehne aber wie "die große Mehrheit der Menschen" den Extra-Wahltermin am 30. August ab, sagte sie am Dienstag in Düsseldorf.

Es sei richtig gewesen, das Vorgehen der Landesregierung juristisch überprüfen zu lassen. Im Falle eines Siegs bei der Landtagswahl 2010 werde man gemeinsam mit den Grünen auch die Stichwahlen wieder einführen.

CDU-Fraktionschef Helmut Stahl hat die Genehmigung des 30. August als "Sieg für die Kommunen" bezeichnet. Die Koalition sei bestätigt worden, während sich die Opposition mit ihrer Klage "völlig überschätzt" habe, sagte Stahl am Dienstag in Düsseldorf. Es sei ein gutes Zeichen für die kommunale Demokratie, dass das höchste Gericht die Eigenständigkeit der Kommunalwahl hervorgehoben habe.

Eine sinkende Wählebetiligung befürchten Die Grünen und die Linke. Leidtragende des Urteils seien die Kommunen, sie würden unter den Kosten leiden, erklärte Fraktionsvorsitzenden Sylvia Löhrmann von den Grünen.

Zusammenlegung im Februar verboten

Der Verfassungsgerichtshof hatte der CDU/FDP-Regierung Mitte Februar die geplante Zusammenlegung der Kommunal- mit der Europawahl am 7. Juni verboten. Die Amtszeit der bisherigen Bürgermeister endet nämlich erst im Oktober, es ist jedoch nur eine Übergangszeit von maximal drei Monaten erlaubt. Daraufhin legte Innenminister Ingo Wolf (FDP) den 30. August als neuen Termin fest. Der kommunale Urnengang solle nicht im Bundestagswahlkampf untergehen, sagte Wolf.

SPD und Grüne hatten daraufhin Klage gegen den geplanten Wahltermin eingereicht. Die Opposition wolle eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September erzwingen und auch den Wegfall der Stichwahlen kippen.

Die NRW-Opposition führte an, dass es sich dabei um eine willkürliche Entscheidung handele. Außerdem monierten die Sozialdemokraten die Mehrkosten in Höhe von über 40 Millionen Euro, die durch eine separate Kommunalwahl entstehen.

SPD-Landeschefin Kraft will weiter kämpfen

Dieser Begründung schloss sich das Gerichrt nicht an. Sowohl der Wahltermin als auch das Ende der Stichwahl sei mit der Landesverfassung vereinbar, sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams am Dienstag. Der Urnengang am 30. August sei nicht willkürlich, sondern unter Berücksichtigung der Ferientermine in Nordrhein-Westfalen vom Land festgelegt worden. Auch die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit verletze keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats, sagte Bertrams.

(DDP)
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