Das Land übernimmt die Kosten Gesundheitschecks für ukrainische Flüchtlinge in NRW gesichert

Düsseldorf · Erste medizinische Untersuchungen für Geflüchtete aus der Ukraine sind gesichert. Das Land NRW übernehme die Kosten. Das teilten die Ministerien für Gesundheit und für Integration sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe mit.

Das Land NRW hat die Gesundheitschecks für ukrainische Flüchtlinge gesichert (Symbolbild).

Das Land NRW hat die Gesundheitschecks für ukrainische Flüchtlinge gesichert (Symbolbild).

Foto: dpa/Jan Woitas

Erste medizinische Untersuchungen für Geflüchtete aus der Ukraine sind der Landesregierung zufolge gesichert. Die 53 sogenannten Koordinierenden Impfeinheiten im Land könnten nun auch Erstuntersuchungen für ukrainische Geflüchtete anbieten. Das Land NRW übernehme die Kosten. Das teilten die Ministerien für Gesundheit und für Integration sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Nordrhein und Westfalen-Lippe mit, die dazu einen Vertrag geschlossen hatten. Bei den Untersuchungen werden die Neuankömmlinge auf mögliche gesundheitliche Beschwerden getestet. Zudem werde ihr Impfstatus festgestellt und bei Bedarf vervollständigt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, es gehe um ein niedrigschwelliges Angebot gemeinsam mit den Kommunen, die damit auch finanziell vom Land entlastet würden. Medizinische Beratung und bestimmte Impfungen - etwa gegen Masern als Voraussetzung für einen Kita- und Schulbesuch - seien wichtig für die Flüchtlinge, betonte Integrationsminister Joachim Stamp. Bei den meisten handele es sich um Frauen und Kinder.

Grundsätzlich gilt, dass die Kommunen die medizinische Versorgung der Geflüchteten nach deren Registrierung sicherstellen. Die Kommunen können nun ab sofort niedergelassene Ärzte mit Erstuntersuchungen beauftragen. „Das ist eine gute Nachricht für die aus dem Krieg in der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen“, hieß es seitens der KVen. Eine freiwillige ärztliche Erstuntersuchung umfasse einen Gesundheitscheck, eine Untersuchung auf übertragbare Krankheiten und das Angebot, sich gegen diverse Krankheiten impfen zu lassen. Allerdings sind Corona-Schutzimpfungen ausgeklammert.

Der dazu geschlossene Vertrag gelte zusätzlich zu den Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

(kag/dpa)
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