Mehr positive Anreize bieten NRW setzt sich für mildere Hartz-IV-Sanktionen ein

Essen · Am Prinzip „Fördern und Fordern“ wollen die vier Bundesländer NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern zwar festhalten. Die Strafen für Hartz-IV-Empfänger sollen aber abgemildert werden.

NRW und drei weitere Bundesländer unternehmen einen gemeinsamen Vorstoß zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Dabei soll „die Leistung und Lebensleistung“ der Arbeitsuchenden stärker als bisher berücksichtigt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier der Arbeitsminister aus NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern, über das die Westdeutschen Allgemeine Zeitung (Freitag) berichtete. Die Strafen für Hartz IV-Empfänger, die sich nicht an die Vorgaben der Jobcenter halten, sollen demnach abgemildert, aber nicht komplett gestrichen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die möglichen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger eingeschränkt und die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die vier Länderminister bemühten sich nun um eine „verfassungssichere Lösung“, hieß es weiter. Die Leistungen des Hartz IV-Regelsatzes sollen „künftig nicht um mehr als 30 Prozent gemindert“ werden. Zusätzlich sei eine Härtefallprüfung vorgesehen. Grundsätzlich möchten die Minister aber an den Sanktionen festhalten und Menschen, die eine „zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen“, sogar härter bestrafen - bis hin zum vollständigen Wegfall von Leistungen.

Die vier Länder seien sich darin einig, dass sich das Prinzip „Fordern und Fördern“ bei der Grundsicherung bewährt habe. Sie schlagen allerdings mehr „positive Anreize“ vor, um die Akzeptanz von Hartz IV in der Bevölkerung zu verbessern. Angedacht seien etwa höhere Freibeträge für Erwerbsaufstocker, die dadurch Anreize erhalten sollen, mehr zu arbeiten, oder ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag. „Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen“, sagte NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Zeitung. Auch Immobilien-Besitzer, die ihre Arbeit verlieren, sollen besser als bisher davor geschützt werden, ihr Eigentum verkaufen zu müssen, um von diesem Geld ihren den Lebensunterhalt zu bestreiten.

(chal/epd)
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