Seit Freitag in Kraft NRW setzt Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland um

Düsseldorf · Im Kampf gegen das Coronavirus hat NRW für Einreisende aus dem Ausland eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Die entsprechende Verordnung ist in der Nacht zu Freitag in Kraft getreten.

Flugzeuge auf dem Rollfeld am Flughafen Düsseldorf (Symbol).

Flugzeuge auf dem Rollfeld am Flughafen Düsseldorf (Symbol).

Foto: dpa/Federico Gambarini

Zwei Wochen müssen Rückkehrer aus dem Ausland ab sofort in Quarantäne, das teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Die Regelung soll bis einschließlich 19. April gelten. Laut Verordnung müssen sich Menschen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, „auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft“ begeben und diese 14 Tage nicht verlassen. Zudem müssen sie sich bei den für sie zuständigen Behörden melden. Während der Quarantäne ist es Betroffenen laut Verordnung nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht „dem Hausstand des Aufenthaltsorts“ angehören.

Ausnahmen gelten für verschiedene Berufsgruppen wie Lastwagenfahrer, Piloten und medizinisches Personal. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Auf die Regelungen hatten sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt.

(ham/dpa)
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