Was jetzt erlaubt und verboten ist NRW-Landtag verabschiedet umstrittenes Versammlungsgesetz

Düsseldorf · Der NRW-Landtag ist sich einig und hat das umstrittende Versammlungsgesetz am Mittwoch verabschiedet. So werden unter anderem Zusammenkünfte auf Autobahnen verboten.

 In Köln demonstrierten am 30. Oktober Menschen gegen das geplante Versammlungsgesetz.

In Köln demonstrierten am 30. Oktober Menschen gegen das geplante Versammlungsgesetz.

Foto: Christian Schwerdtfeger

In Nordrhein-Westfalen werden mit einem neuen Versammlungsgesetz neue Regeln für Demonstrationen aufgestellt. Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungskoalition das umstrittene Gesetz. Die Opposition aus SPD und Grünen stimmte dagegen, die AfD enthielt sich.

Innenminister Herbert Reul (CDU) versicherte, mit dem Gesetz würden künftig keine Versammlungen verboten. Das Landesrecht „schützt und ermöglicht die Ausübung eines Grundrechts“. Es solle aber „Einschüchterung“ etwa durch Rechtsextremisten oder den sogenannten Schwarzen Block verhindert werden.

Die CDU/FDP-Koalition hatte den Entwurf nach Protesten von Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen konkretisiert. So bleiben Gegendemonstrationen und das Tragen uniformierter Kleidung bei Kundgebungen – etwa Fußballtrikots oder weiße Maleranzüge – erlaubt, Blockaden aber nicht. Fußballfans oder Stahlkocher im Arbeitskampf hätten „überhaupt nichts zu befürchten“, versicherte Reul. Das Gesetz sichere die Rechte von Demonstranten, sorge aber auch dafür, „dass Polizisten arbeitsfähig sind und Bürgerinnen und Bürger schützen können“.

In den vergangenen Monaten hatten mehrfach Tausende Menschen aus Gewerkschaften, Parteien und politischen Gruppierungen gegen das geplante Versammlungsrecht protestiert. Sie befürchten zu weitgehende Einschränkungen des Demonstrationsrechts.

Rechtsextremistische Propaganda und Aufmärsche von Neonazis an symbolträchtigen Orten und Gedenktagen sollen in NRW durch das Gesetz künftig effektiver unterbunden werden. Gedenktage wie der 9. November (Pogromnacht) oder der 27. Januar (Befreiung des deutschen Vernichtungslagers Auschwitz) werden unter besonderen Schutz gestellt.

Versammlungen auf Autobahnen werden ausdrücklich verboten. Auf den Einsatz von Drohnen bei Kundgebungen muss erkennbar hingewiesen werden. In NRW galt bisher noch ein Gesetz des Bundes aus dem Jahr 1953.

(ldi/dpa)
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