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Bombenentschärfungen in NRW So gehen Städte gegen Evakuierungs-Verweigerer vor

Köln · Dass Anwohner wegen einer Bombenentschärfung ihre Wohnungen verlassen müssen, ist sehr lästig - aber zwingend notwendig für die eigene Sicherheit. Wer sich der Evakuierung verweigert, muss in manchen NRW-Städten eine Strafe zahlen.

 Eine entschärfte Fliegerbombe (Symbolbild).

Eine entschärfte Fliegerbombe (Symbolbild).

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Nahezu täglich muss statistisch gesehen eine größere Weltkriegsbombe in Nordrhein-Westfalen entschärft werden - und immer wieder kommt es dabei zu Verzögerungen durch renitente Anwohner. „Entweder weigern sich Menschen, ihre Wohnungen zu verlassen, oder es kommen Leute von außen und wollen in den abgesperrten Bereich zu ihrem Haus“, sagt Heribert Büth, Sprecher des Kölner Ordnungsamtes. „Manche werden sogar richtig aggressiv.“ Köln und einige andere Städte gehen deshalb mit Bußgeldern gegen solche Störer vor.

Bei mehr als der Hälfte der rund 20 Evakuierungen wegen Bombenentschärfungen sei es 2019 zu Problemen gekommen, sagt Büth. „Wir stellen da in Köln in den vergangenen Jahren eine zunehmende Renitenz fest. Wir stehen ratlos davor.“ Vor der Entschärfung machen Ordnungsamts-Mitarbeiter sogenannte Klingelrundgänge, bei denen sie Menschen zum Verlassen ihrer Wohnungen auffordern. „Aber die antworten dann oft einfach: ‚Nein, ich bleibe hier.’“ Manche gäben auch Gründe an, etwa dass sie Besuch bekämen oder das Baby gerade eingeschlafen sei. Nicht selten würden die Mitarbeiter auch beschimpft. Anfang September war in Köln ein Polizist nach damaligen Angaben der Beamten sogar tätlich angegriffen worden.

„Aber wir müssen dafür sorgen, dass niemandem etwas passiert“, betont Büth. Notfalls werden mit Unterstützung der Polizei Türen aufgebrochen und Bewohner gegen ihren Willen herausgeholt. Verweigerer müssen in Köln in der Regel ein Bußgeld von bis zu 300 Euro zahlen. „Das tut denen zwar weh, steht aber in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden“, meint Büth. Denn bei einer Entschärfung seien in Köln fast immer mehrere tausend Menschen von der Evakuierung betroffen, die dann alle länger als geplant nicht zurück nach Hause dürften.

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Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Einheitliche Regeln für den Umgang mit Verweigerern gibt es in NRW nicht. „Die Ordnungsbehörden können die Räumung des Gefahrenbereichs erzwingen“, erläutert eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums. Wenn nötig, kann die Person vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Ob und in welcher Höhe Ordnungsgelder verhängt werden, entscheide aber jede Kommune für sich.

Düsseldorf und Bielefeld etwa hatten nach eigenen Angaben noch keine größeren Probleme mit Störenfrieden und haben bislang auch keine Bußgelder vorgesehen. Essen dagegen bestraft Evakuierungs-Verweigerer mit 200 Euro - jedoch sei dies bislang erst selten nötig gewesen, sagt ein Sprecher. Das Ordnungsgeld diene „als letztes Mittel“. Die Stadt versuche, die Bevölkerung mit Informationsflyern über das Thema Bombenentschärfung aufzuklären.

Duisburg will künftig härter gegen Verweigerer vorgehen. Dort kommt es nach Angaben der Stadt „regelmäßig zu zeitlichen Verzögerungen“ durch Verweigerer, gegen die dann Platzverweise ausgesprochen würden. Im April hatte die Stadt Strafanzeige gegen einen besonders widerspenstigen Anwohner erstattet. „Eine solche Widerstandshandlung kann nicht hingenommen werden, da gibt es null Toleranz“, sagte Oberbürgermeister Sören Link damals. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.

Nun will die Stadt Duisburg ihre Sicherheitsverordnung um einen Passus ergänzen, der den Aufenthalt im Evakuierungsbereich verbietet. Eine Missachtung gilt dann demnächst als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

(mba/dpa)
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