Straftaten in NRW Anstieg bei Verurteilungen wegen Gewalt an Kindern

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2021 mehr Menschen wegen Gewalt an Kindern unter 14 Jahren rechtskräftig verurteilt worden als im Vorjahr. So lauten die Zahlen.

 Es wurden in NRW mehr Meschen wegen Gewalt an Kindern verurteilt. (Symbolbild)

Es wurden in NRW mehr Meschen wegen Gewalt an Kindern verurteilt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jan Woitas

In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2021 mehr Menschen wegen Gewalt an Kindern unter 14 Jahren rechtskräftig verurteilt worden als im Vorjahr. Wie das statistische Landesamt (IT.NRW) am Dienstag in Düsseldorf mitteilte, ist die Zahl der Verurteilten um 21 Prozent auf 557 gestiegen. Im Jahr 2021 waren demnach von den Straftaten insgesamt 835 Kinder betroffen. 2020 hatte es der Statistik zufolge 460 rechtskräftig Verurteilte gegeben, denen mindestens 652 Kinder unter 14 Jahren zum Opfer gefallen waren. Eine ähnlich hohe Zahl an Verurteilten und Betroffenen wie 2021 hatte es in NRW zuletzt im Jahr 2013 gegeben.

Von den Verurteilten waren den Angaben zufolge 530 Männer und 27 Frauen. 512 von ihnen wurde wegen sexuellen Missbrauchs oder sexueller Nötigung von Kindern rechtskräftig verurteilt. Darunter befanden sich 183 Verurteilungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs, der Nötigung oder Vergewaltigung. Weitere 42 Personen wurden wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, zum Beispiel wegen Körperverletzung, verurteilt.

Insgesamt 781 Kinder waren laut Statistik von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung betroffen; 267 von ihnen waren Opfer schwerwiegender Missbrauchsfälle geworden. 48 Kinder unter 14 Jahren waren von Delikten wie Körperverletzung betroffen.

Das statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Opferzahlen im Jahresvergleich aus methodischen Gründen nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Bis 2020 konnte nur eine Untergrenze der betroffenen Kinder ermittelt werden. Ab Berichtsjahr 2021 liegen genauere Angaben zu den Opfern vor. Die betrachteten Delikte umfassen Straftaten wegen Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie gegen die persönliche Freiheit.

(kag/epd)
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