Mord an elfjährigem Mädchen Neusser muss zum DNA-Test

14 Jahre nach dem Mord an der damals elfjährigen Claudia Ruf aus Hemmerden kommt in den Fall erneut Bewegung: Das Landgericht Mönchengladbach entschied jetzt, dass die Staatsanwaltschaft einen Mann dazu zwingen kann, eine Speichelprobe abzugeben.

Der 43-jährige Neusser gehört zu mehreren hundert Männern, die sich zunächst freiwillig bei der Polizei melden sollten, um einen DNA-Test zu machen. Er hatte sich jedoch bis zuletzt geweigert und sogar gerichtlich Beschwerde eingelegt.

Der Fall wurde im Herbst 2009 noch einmal aufgerollt, nachdem Experten des Landeskriminalamtes dank neuer Methoden doch noch verwendbares DNA-Material an Spurenträgern gefunden hatten, die im Mai 1996 nach dem Mord gesichert worden waren. Daraufhin wurde eine sogenannte "DNA-Reihenuntersuchung" eingeleitet.

Die Ermittler nahmen 350 Männer ins Visier. "Sie haben damals entweder in der Nähe gewohnt, wurden von Zeugen gesehen und waren schon einmal durch Sexualdelikte aufgefallen", so Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff. Nur wenige der Männer weigerten sich, bei der Polizei eine Speichelprobe abzugeben — darunter war der 43-jährige Neusser. Er wollte keinen DNA-Test machen.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte zunächst beim Amtsgericht Mönchengladbach einen Beschluss, um ihn zu einer Speichelprobe zwingen zu können. "Dagegen hat der Neusser erneut Beschwerde eingelegt", so Oberstaatsanwalt Aldenhoff. Deshalb kam es nun wieder zur Verhandlung — diesmal in zweiter Instanz vor dem Landgericht Mönchengladbach.

Auch dort entschieden die Richter allerdings, dass der Mann einen DNA-Test nicht verweigern darf. "Aufgrund des bisherigen Ermittlungsergebnisses sind sie zu der Entscheidung gelangt, dass er eine Speichelprobe abgeben muss", so Landgerichts-Sprecher Joachim Banke. Der 43-jährige Neusser hat 1996 in der Nähe des Tatorts gewohnt, außerdem gebe es einschlägige kriminalpolizeiliche Erkenntnisse über ihn." So soll er 1994 Kinder in eine Tiefgarage gelockt und sich an ihnen vergangen haben.

Wann und ob sich der Neusser tatsächlich zum DNA-Test meldet, ist offen. Theoretisch könnte er weitere rechtliche Schritte gegen die Anordnung der Speichelprobe anordnen. "Ein solches Verhalten macht jemanden noch nicht verdächtig", meint Peter Aldenhoff: "Trotzdem stellt man sich die Frage: Warum verhält er sich so?"

(jco)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort