Neue Corona-Verordnung greift Freiheit beim Shoppen und bei Treffen für Menschen in NRW

Düsseldorf · Aufatmen beim Handel, aber auch bei vielen Privatleuten: Endlich können sich die Bürger erste Freiheiten zurückerobern: Shoppen für alle überall – und zumindest für Immunisierte auch schon gänzlich unbeschränkte private Treffen. Die neue Corona-Verordnung erlaubt es.

 Für alle Ladengeschäfte und Märkte in NRW entfallen am Samstag die Zugangsbeschränkungen.

Für alle Ladengeschäfte und Märkte in NRW entfallen am Samstag die Zugangsbeschränkungen.

Foto: dpa/Malte Krudewig

Seit diesem Samstag greift in Nordrhein-Westfalen eine gelockerte, neue Corona-Schutzverordnung. Sie bringt vor allem Erleichterungen für den Handel und für private Treffen. Im Folgenden die wichtigsten Neuregelungen.

Einzelhandel: Für alle Ladengeschäfte und Märkte entfallen die Zugangsbeschränkungen. Erforderlich ist nur noch eine medizinische Maske - „dringend empfohlen“ wird FFP2. Auch Nicht-Immunisierte können wieder alle Geschäfte betreten. Damit entfallen auch Kontrollen von Impf- oder Testnachweisen an den Eingangstüren.

Kontakte: Für vollständig geimpfte oder genesene Personen gibt es bei privaten Zusammenkünften keine Kontaktbeschränkungen mehr. Bisher ist die Personenzahl hier auf zehn begrenzt. Für Ungeimpfte bleiben die Einschränkungen bis zum 19. März bestehen. Sie dürfen sich nach wie vor nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Diese Einschränkung gilt, sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt.

3G: In vielen Bereichen bekommen neben Geimpften und Getesteten auch Nicht-Immunisierte wieder Zutritt, wenn sie einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen können (3G-Regel). Das gilt etwa für körpernahe Dienstleistungen, Sonnenstudios, Fahrschulen und öffentliche Bibliotheken. Bei körpernahen Dienstleistungen ist von Anbietern und Kunden verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.

Sport: Auch kontaktfreier Sport im Freien wird mit der 3G-Regel erleichtert. Dies gilt nach Angaben des Gesundheitsministeriums etwa für Leichtathletik, Tennis oder Golf. Kontaktsportarten im Freien unterliegen dagegen den für Ungeimpfte geltenden Kontaktbeschränkungen.

Bibliotheken: Bei kontaktloser Bibliotheksnutzung entfällt sogar die 3G-Regel. Hier sind Ausleihe und Rückgabe nunmehr ohne Vorlage eines Immunisierungs- oder Testnachweises wieder zulässig.

Publikumsmessen: Das Verbot von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern wird aufgehoben. Hier wird der Zugang aber auf Geimpfte und Genesene beschränkt.

Maskenpflicht: In Geschäften muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. „Dringend empfohlen“ wird hier - ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln - FFP2. In Warteschlangen und beim Anstellen im Freien entfällt die Maskenpflicht.

Öffnungsperspektiven: Zum 4. März plant die Landesregierung weitere Lockerungen im Einklang mit den jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte bereits Einzelheiten angekündigt: Restaurants, Cafés, Kneipen und Hotels werden dann auch in NRW nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch wieder für Menschen mit tagesaktuellem Negativtest offen stehen. Für überregionale Großveranstaltungen wird gelten: in Innenräumen eine maximale Auslastung bis zu 60 Prozent der Höchstkapazität, aber nicht mehr als 6000 Zuschauer - im Freien 75 Prozent der Höchstkapazität, aber maximal 25 000 Zuschauer. Diskotheken und Clubs können dann für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellen Test öffnen.

(bora/dpa)
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