Neue Corona-Schutzverordnung 2G-plus ab Donnerstag in NRW – Maskenpflicht wird verschärft

Update | Düsseldorf · Die Zugangsbeschränkungen werden nun auch in NRW erneut verschärft. Vorteile haben Menschen mit Booster-Impfung. Ihnen bleiben zusätzliche Testpflichten in vielen Bereichen künftig erspart – daran gibt es bereits Kritik. Auch die Maskenpflicht soll wieder ausgeweitet werden.

 NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußert sich in der Staatskanzlei zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) äußert sich in der Staatskanzlei zur Anpassung der Corona-Schutzverordnung.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen werden von Donnerstag an auch in Nordrhein-Westfalen weitreichende neue Zugangsbeschränkungen eingeführt. Auch Grundimmunisierte und Genesene dürfen viele Bereiche dann nur noch betreten, wenn sie zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G-plus-Regel). Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf ankündigte, wird das unter anderem für die Gastronomie, den Freizeit-, Sport- und Fitnessbereich gelten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband lehnte die Verschärfung als unverhältnismäßigen „Quasi-Lockdown“ und ein „Desaster für die Gastronomie“ ab.

Menschen mit Corona-Booster-Impfung werden demgegenüber in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die Auffrischungsimpfung hat, muss demnach unter anderem im Freizeitsport keinen Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung werde in NRW auch für diejenigen gelten, die zweimal geimpft und genesen seien, sagte Laumann. Sie könnten ebenso wie geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen zusätzlichen Test machen zu müssen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat die Ausnahme geboosteter Menschen von der zusätzlichen Corona-Testpflicht bei Freizeitaktivitäten mit besonders engem Kontakt als falsch kritisiert. „Das ist ein schwerer Fehler“, sagte Vorstand Eugen Brysch nach der Vorstellung der neuen Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen durch die Landesregierung am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Impfen und Testen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, weil das Impfen vor allem Dingen die Person selbst schütze und das Testen eine wichtige Maßnahme gegen die Weitergabe des Virus sei. Wenn Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann glauben sollte, mit drei Mal Geimpften sei alles vorbei, irre er. Zudem spiele dieser Sonderstatus jenen Leuten in die Hand, die sowieso skeptisch seien.

Als Personen mit Auffrischimpfung gelten in der Statistik des Robert Koch-Instituts (RKI) Geimpfte, die eine Drittimpfung mit einem der Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna oder Astrazeneca beziehungsweise nach einer Impfung mit dem Stoff von Johnson & Johnson eine weitere Dosis erhalten haben. Den RKI-Zahlen zufolge hat in NRW annähernd jeder zweite Einwohner bislang eine Auffrischungsimpfung erhalten - insgesamt mehr als 8,2 Millionen.

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung sieht ebenfalls vereinfachte Corona-Testnachweise vor. Ab Donnerstag reichen vielerorts beaufsichtigte Selbsttests. Dort, wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen zählt (3G oder 2G-plus), kann ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden anstatt einen Testnachweis von offizieller Stelle vorzulegen. Das gelte etwa beim Betreten eines Fitnessstudios mit Test unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter Aufsicht des Trainers, erläuterte das NRW-Gesundheitsministerium. Die Aufsichtspersonen könnten allerdings keine Testnachweise ausstellen, die auch andernorts zum Eintritt berechtigten.

„Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen“, stellte das Ministerium klar. Ob und in welcher Form Tests vor Ort angeboten würden, entscheide der jeweilige Betreiber.

Außerdem gilt in NRW ab Donnerstag für alle überregionalen Veranstaltungen eine einheitliche Obergrenze von maximal 750 Zuschauern. Das werde dann auch für Fußballstadien wirksam, erklärte Laumann. „Wir brauchen eine Regelung, die vor Gericht standhält“, sagte er. Daher gebe es nun eine Vereinheitlichung für alle Großveranstaltungen.

Im Sportbereich gibt es eine weitere Änderung: PCR-Tests gelten in Nordrhein-Westfalen im Amateursportbereich nur noch als Ersatznachweis zu einer Corona-Impfung, wenn man wenigstens eine Impfung nachweisen kann. Bei nicht geimpften Berufssportlern gelte die PCR-Ersatzregelung hingegen noch, bis es eine bundesgesetzliche Regelung zur Impfpflicht gebe, so Laumann.

Und: In Warteschlangen im Freien wird die Maskenpflicht wieder eingeführt. Gesundheitsminister Laumann bekannt, dass im Außenbereich wegen der ansteckenderen Omikron-Variante unter bestimmten Umständen wieder eine Maskenpflicht vorgesehen sei.

Nach Ministeriumsangaben werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betreffe insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- (geimpft, genesen oder getestet) oder 2G-Zugangsregelung (geimpft oder genesen) gelte.

Bei der geplanten Verkürzung von Quarantäne und Isolation nach Corona-Infektionen will das Land die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarten. Das sei nur eine Frage von Tagen, sagte Laumann.

Bis Anfang der nächsten Woche ist nach Angaben des Landesministeriums mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch würden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW erfolge dann im Anschluss.

Angesichts der verschärften Corona-Regeln im Gastgewerbe rechnet Dehoga-Regionalpräsident Haakon Herbst mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Gastronomen, die Existenzängste nähmen zu. Schon die Einführung der 2G-Regel - also der Ausschluss von Ungeimpften - und die gestiegene Unsicherheit der Gäste würden „tiefe Spuren in den Bilanzen der Betriebe hinterlassen“, so Herbst. „Große Teile des Jahresendgeschäfts sind weggebrochen, Liquidität vielerorts nicht mehr vorhanden. Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Die Impfkampagne müsse dringend intensiviert werden. Seine Branche sei kein Pandemietreiber. Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich allerdings nur schwer sagen. Verschiedene Studien kommen zu verschiedenen Ergebnissen.

In einer Reihe von Bundesländern gelten entsprechende 2G-plus-Regeln schon heute, etwa in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Hessen zumindest in Corona-Hotspots. Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche mehrheitlich auf entsprechende Verschärfungen geeinigt. Sachsen-Anhalt und Bayern machen die verschärfte 2G-plus-Regel in der Gastronomie nicht mit.

NRW hat inzwischen bei der Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen fast das hohe Bundesniveau erreicht. Am Dienstagmorgen meldete das RKI für das bevölkerungsreichste Bundesland eine Sieben-Tage-Inzidenz von 381,7 (Vortag 361,5). Bundesweit lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche bei 387,9.

(bora/dpa)
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