Schulpflicht, Versicherung, Bahn-Entschädigung Was Sie nach dem Sturm wissen müssen

Düsseldorf · Umgeknickte Bäume, gesperrte Bahnstrecken und zerstörte Dächer - Sturmtief „Eberhard“ hat zahlreiche Schäden angerichtet. Das sorgt für viele Fragen. Muss mein Kind überhaupt in die Schule? Wer kommt für die entstandenen Schäden auf? Und was, wenn mein Zug nicht fuhr?

Sturm Eberhard in NRW: So wütete das Tief am 11. März 2019 im Rheinland
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So fegt Sturmtief Eberhard über NRW

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Foto: dpa/David Young

Auf den Gehwegen in Nordrhein-Westfalen zeigt sich am Montag ein Bild der Verwüstung. Zahlreiche Äste, große wie kleine, liegen auf der Straße. Immer noch weht ein starker Wind. Autos sind beschädigt, Dachziegel liegen auf dem Boden. Viele Eltern fragen sich nun:

Muss mein Kind unter diesen Umständen in die Schule?

Laut des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW liegt diese Entscheidung allein bei den Eltern. Wo Eltern der Schulweg unsicher erscheint, können die Erziehungsberechtigten selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Falls die Kinder zu Hause bleiben, muss die Schule jedoch informiert werden.

Am Sonntag kippte in Düsseldorf ein Baum gleich auf drei Autos. Zum Glück wurde niemand verletzt, der Sachschaden ist jedoch enorm. Nach dem ersten Schreck stellt sich schnell die Frage:

Ein Baum ist auf mein Auto gefallen. Wer kommt für die Kosten auf?

Zuerst muss geklärt werden, auf welchem Grundstück der Baum stand. In der Regel auf dem der Kommune oder eines anderen Haus- und Grundbesitzers, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt. „Die Kosten werden dann von der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer getragen“, sagt Sabine Friedrich von der Axa-Versicherung. In den meisten Fällen sei schnell geklärt, wem der Baum gehört. Sollte das nicht der Fall sein, springt laut der Expertin die Autoversicherung des Geschädigten ein.

Wird mir das komplette Auto ersetzt?

In beiden oben beschriebenen Fällen wird in der Regel nur der Zeitwert der Fahrzeuge erstattet. „Das bedeutet, so viel, wie das Auto zum aktuellen Zeitpunkt auf dem Markt noch wert ist“, sagt Friedrich. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei Neuwagen gibt es hin und wieder eine so genannte „Neuwertklausel“. „Das bedeutet, dass in solchen Fällen innerhalb des ersten Jahres auch der Neupreis erstattet wird.“

Der Baum eines Nachbarn fällt auf mein Hausdach. Wer zahlt den Schaden?

„Wenn ich selber eine Wohngebäudeversicherung habe, ist es sinnvoll, den Schaden meiner eigenen Versicherung zu melden“, rät Friedrich. In dem Fall werde nämlich der Neuwert des Schadens ersetzt. Die eigene Versicherung setzt sich dann mit der des Nachbarn in Verbindung und regelt den Rest.

Meine Gartenmöbel wurden beim Sturm beschädigt. Muss ich dafür selber zahlen?

„Wer eine Hausratversicherung hat, kann solche Schäden dort melden“, sagt Friedrich. Auch in diesem Fall werde der Neuwert der beschädigten Möbel ersetzt.

Ab wann springt die Versicherung ein?

Laut der Expertin ab Windstärke 8. Als Nachweis dafür reicht es aus, wenn eine offizielle Sturmwarnung vorlag. Am Sonntag fegte Sturmtief „Eberhard“ mit teilweise Windstärke 12 über das Land. Es galt die zweithöchste Warnstufe des Deutschen Wetterdienstes (DWD).

In jedem Fall sollte der Schaden schnellst möglichst bei der Versicherung gemeldet werden. Außerdem sollte der Schaden auch durch Fotos dokumentiert werden. Die Versicherung hat immer das Recht, den Schaden vor Ort zu begutachten. Trotzdem habe man als Geschädigter auch dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden nicht noch höher ausfällt. „Das bedeutet, wenn ein Fenster zerstört wurde, sollte man natürlich die Jalousien herunter lassen und dafür sorgen, dass nicht noch Wasser oder Schnee ins Gebäude dringt.

Wie sieht es bei der Bahn aus?

Auch bei der Bahn sorgte „Eberhard“ für Chaos. Am Sonntag fuhr viele Stunden gar kein Zug mehr in NRW. Auch am Montag mussten Bahnreisende noch viel Geduld mitbringen. Vor allem mit Verspätungen müssen Pendler rechnen. Wer seine Reise daher erst gar nicht antreten will, dessen Ticket verfällt nicht automatisch. Es bleibt bis zu einer Woche nach Störungsende gültig. Außerdem haben Reisende, die mindestens eine Stunde verspätet mit der Bahn ankommen, ein Recht auf Entschädigung. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

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