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Prozess um schweren Unfall auf A40 Anwalt kündigt Geständnis von Tanklaster-Fahrer an

Mülheim · Der schwere Tanklaster-Unfall auf der A40 in Mülheim sorgte im September 2020 für einen Millionenschaden. Fast ein Jahr musste die Autobahn immer wieder gesperrt werden. Nun beginnt der Prozess gegen den damals betrunkenen Fahrer.

A40 bei Mülheim: Abriss der Brücke legt Verkehr lahm
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Abriss der A40-Brücke wird zur Mammutaufgabe

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Foto: Christoph Reichwein (crei)

Nach dem schweren Tanklasterunfall vom September 2020 auf der A40 beginnt am Dienstag vor dem Mülheimer Amtsgericht der Prozess gegen den damals betrunkenen Fahrer. Dem 42-Jährigen wird fahrlässige Verkehrsgefährdung, fahrlässige Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll laut Anklage mit 1,77 Promille Alkohol im Blut wegen eines Fahrfehlers mit dem Lastzug von der Fahrbahn abgekommen, gegen Abgrenzungen geprallt und mit einem Auto zusammengestoßen sein, dessen Fahrer verletzt wurde.

Beim Prozess sei mit einem Geständnis zu rechnen, sagte der Strafverteidiger des Fahrers, André Wallmüller. „Vernünftigerweise kann man nur gestehen. Das zu leugnen macht keinen Sinn.“ Er werde beim Prozess eine entsprechende Erklärung seines Mandanten vortragen. Geplant sei bisher nur ein Prozesstag voraussichtlich bereits mit einem Urteil, sagte Gerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracun.

Der mit 35.000 Litern Kraftstoff beladene Lastwagen war unter einer Eisenbahnbrücke in Brand geraten. Durch die enorme Hitze wurden mehrere Brücken so schwer beschädigt, dass sie abgerissen und durch Hilfsbrücken ersetzt werden mussten. Bei dem Unfall war auch der Lastwagenfahrer selbst schwer verletzt worden.

Die Reparaturarbeiten auf der viel befahrenen Ruhrgebietsautobahn hatten wegen zahlreicher Sperrungen fast ein Jahr lang immer wieder für erhebliche Behinderungen im Bahn- und Autoverkehr gesorgt. Auf der A40 verkehren an der Unfallstelle täglich rund 70.000 bis 90.000 Autos. Fünf Eisenbahnbrücken überqueren dort die Autobahn, über die auch wichtige überregionale Verbindungen laufen.

Die Bahn hatte den Unfallschaden insgesamt auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt. Die Staatsanwaltschaft bezifferte die Höhe des Sachschadens in der Anklage auf über zehn Millionen. Die Bahn mache Schadenersatz bei der Versicherung der Spedition geltend, sagte eine Bahnsprecherin.

Sein Mandant habe nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sein Leben komplett geändert, sagte Rechtsanwalt Wallmüller. Er habe von sich aus eine sechsmonatige Alkoholentwöhnungstherapie begonnen. Heute sei er als Lagermitarbeiter beschäftigt. Den Weg zur Arbeit lege er mit dem Fahrrad zurück. Einen Anwalt könne der Mann sich nicht leisten. Er sei als Pflichtverteidiger bestellt, sagte Wallmüller.

Der Aufenthaltsort des Lastzugfahrers war nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus zeitweise den Behörden nicht mehr bekannt. Sie hatten deshalb einen Haftbefehl erlassen, und der Mann war Ende August 2021 am Düsseldorfer Flughafen verhaftet worden, als er zum Urlaub in die Türkei reisen wollte.

Dieser Haftbefehl sei aber nach Klärung des Sachverhalts schon nach wenigen Tagen aufgehoben worden, betonte der Anwalt. „Mein Mandant ist nicht untergetaucht, er wollte sich zusammen mit seiner Freundin nach dem Entzug einen kurzen Urlaub gönnen.“ Über den Prozessbeginn hatte zunächst die „WAZ“ berichtet.

(chal/dpa)
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