Nach Absturz in Wesel Wie sicher sind Ultraleichtflugzeuge?

Düsseldorf · Nach dem Absturz eines Ultraleichtflugzeugs am Wochenende in Wesel sind viele Fragen noch offen. In Deutschland sind derzeit mehr als 4000 solcher Maschinen zugelassen.

Kleinflugzeug stürzt in Wesel in Mehrfamilienhaus
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Foto: AFP/INA FASSBENDER

Ultraleichtflugzeuge gehören zu den sogenannten Luftsportgeräten und werden von einem Motor angetrieben. Sie dürfen beim Abflug nicht mehr als 600 Kilogramm wiegen. Für die Zulassung sind in Deutschland zwei Luftsportverbände zuständig, ihren Zahlen zufolge sind derzeit mehr als 4000 Ultraleichtflugzeuge für den deutschen Luftraum zugelassen. Rund 12.600 Piloten besitzen eine Fluglizenz dafür.

Die Flugzeuge nehmen dem Luftfahrtbundesamt zufolge gleichberechtigt am Luftverkehr teil – grundsätzlich gelten also etwa bei der Flughöhe die gleichen Regeln wie für die allgemeine Luftfahrt. So müssen auch Ultraleichtflugzeuge die Sichermindesthöhe von 500 Fuß (etwa 166 Meter) über Land, 1000 Fuß über Ortschaften und 2000 Fuß über größeren Ortschaften einhalten. Der Flug über Wohngebiete wie vor dem Absturz in Wesel ist laut der Bezirksregierung Düsseldorf erlaubt.

Allerdings beschränkt sich die Ultraleicht-Pilotenlizenz laut der Flugschule am Flughafen Köln/Bonn auf den sogenannten Sichtflug, sodass ein Flug etwa durch Wolken quasi ausgeschlossen und aus Sicherheitsgründen eine freie Sicht auf den Boden sinnvoll ist. Für eine solche Lizenz muss der Pilot mindestens 17 Jahre alt sein und eine 60-stündige theoretische Ausbildung absolvieren. Dazu kommen 30 Stunden Flugzeit, fünf davon im Alleinflug. Bevor eine Maschine zugelassen wird, wird sie zudem geprüft, dazu gibt es einmal pro Jahr eine Nachprüfung und der Halter ist dazu verpflichtet, sie instandzuhalten und regelmäßig zu warten.

Die in Wesel abgestürzte Maschine war eine TL-96 des tschechischen Herstellers TL Ultralight. Das Modell hat Platz für zwei Insassen und fliegt mit einer maximalen Reisegeschwindigkeit von 240 Kilometern pro Stunde.

Stürzt ein Ultraleichtflugzeug ab, wird dies in der Regel von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) erfasst und untersucht. Allerdings besteht laut Luftfahrtbundesamt keine Meldepflicht für Zwischenfälle mit Luftsportgeräten. In der Unfallstatistik der BFU werden Ultraleichtflugzeuge zudem nicht einzeln ausgewiesen, sondern fallen mit Tragschraubern und Zeppelinen in die Kategorie sonstige Luftfahrzeug-Arten. Sieben Unfälle hat die BFU im vergangenen Jahr mit solchen Maschinen notiert, 2018 waren es zehn. Sieben Menschen kamen dabei 2019 ums Leben, fünf wurden schwer verletzt.

Bei dem Absturz in Wesel am vergangenen Samstag war neben dem Piloten und seinem Begleiter auch eine Anwohnerin des Mehrfamilienhauses gestorben, in das das Flugzeug gestürzt war. Die Ermittlungen zur Unglücksursache dauern an, die Staatsanwaltschaft Duisburg geht allerdings von einem technischen Defekt aus.

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