Polizei in Bonn Mutter von ausgesetztem "Baby Paul" ist ermittelt

Bonn · Der Mutter des Ende Juni in einem Gebüsch in Bonn ausgesetzten Babys ist durch die Polizei ermittelt worden. Hinweise nach dem Aufhängen von Fahndungsplakaten haben die Ermittler auf die richtige Spur geführt.

 In diesem Rucksack wurde Paul nur durch Zufall gefunden.

In diesem Rucksack wurde Paul nur durch Zufall gefunden.

Foto: Polizei

Das teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Demnach wurde eine 21-jährige Frau vorläufig festgenommen. Die Beschuldigte habe die Tat gestanden.

Das Neugeborene war am 29. Juni in Bonn-Küdinghoven in einem Rucksack ausgesetzt worden. Drei junge Leute hörten gegen 23.50 Uhr ein Wimmern aus einem Gebüsch in der Nähe von Gleisen. Es sei Zufall gewesen, dass das Kind überlebt habe, hatte die Polizei direkt gemeldet. Über den kleinen Weg nahe einer Bahnlinie gehe kaum jemand. Die jungen Leute waren dem gedämpften Wimmern nachgegangen und hatten den Rucksack im Gebüsch gefunden. Darin lag ein Junge in eine Decke eingewickelt. Weil der 29. Juni auch der Peter-und-Paul-Tag ist, wurde dem Baby auf Vorschlag eines Rettungssanitäters der Name Paul gegeben.

Die Ermittler entwickelten eigenen Angaben zufolge nach intensiven Beratungen mit der Bonner Staatsanwaltschaft und einem Profilerteam vom Landeskriminalamt Düsseldorf die Arbeitsthese, nach der das geografische Areal für eine erneute Öffentlichkeitsfahndung zur Ermittlung der Mutter des Neugeborenen auf etwa einen Quadratkilometer rund um die Aussetzungsstelle in unmittelbarer Nähe des Landgrabenweges sinnvoll zu begrenzen war.

Nach dem Aufhängen von Fahndungsplakaten und dem Verteilen von Flugblättern gingen bei der Bonner Polizei mehrere Hinweise ein. Einer diese Hinweise führte die Ermittler nunmehr auf die Spur der Mutter von "Baby Paul". Nach intensiven Ermittlungen wurde eine 21-jährige Frau vorläufig festgenommen, die persönliche Bezüge in der Nähe des Aussetzungsortes hat.

Die Bonner Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht den Erlass eines Haftbefehles wegen versuchten Totschlages. Die Beschuldigte habe die Tat gestanden. Die Ermittlungen zur Motivlage dauern an.

(ots)
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