Gerichtsverfahren in Bonn Mutter erstickt - Öffentlichkeit von Prozess ausgeschlossen

Bonn · Eine 22-Jährige soll an den Weihnachtsfeiertagen 2020 ihre todkranke Mutter in Königswinter getötet haben. Geholfen haben soll ihr dabei eine 15-jährige Freundin. Ein 17-Jähriger sollte beim Abtransport der Leiche helfen.

  Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn. (Symbolfoto)

 Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Verfahren gegen eine 22-Jährige, die ihre Mutter (48) mit einem Kissen erstickt haben soll, ist die Öffentlichkeit am Dienstag noch vor Beginn der Hauptverhandlung ausgeschlossen worden. Die Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts gab damit einem Antrag der Verteidigerin der ebenfalls angeklagten 15-jährigen Freundin der Tochter statt. Das Interesse der Öffentlichkeit, den Prozess mitzuverfolgen, müsse vor der Schutzwürdigkeit der jugendlichen Angeklagten zurückstehen, hieß es.

An den Weihnachtsfeiertagen 2020 soll die 22-jährige Tochter ihre todkranke Mutter in Königswinter gemeinsam mit ihrer 15-jährigen Freundin getötet haben. Laut Anklage war es in der Nacht zum 26. Dezember zu einem heftigen Streit mit der 48-Jährigen gekommen. Sie soll nicht erlaubt haben, dass die Freundin in der Wohnung übernachtete. Der 22-jährigen und der 15-jährigen Deutschen, die seit Anfang Januar in Untersuchungshaft sitzen, wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.

Bei dem Plan, die Leiche verschwinden zu lassen, sollen die beiden den 17-jährigen Freund der Jüngeren um Hilfe gebeten haben. Aber das Auto, mit dem die Leiche abtransportiert werden sollte, hatte demnach wenige hundert Meter vom Tatort entfernt bereits eine Panne. Daraufhin schraubten die Beteiligten laut Anklage die Kennzeichen ab und ließen den Pkw stehen. Das Pannenauto wurde abgeschleppt, acht Tage später bemerkte ein Mitarbeiter auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens einen unangenehmen Geruch. Am 5. Januar entdeckten Polizisten schließlich die Leiche im Kofferraum. Der 17-Jährige sitzt nun ebenfalls auf der Anklagebank. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Strafvereitelung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

(chal/dpa)
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