Urteil in Münster Fünf Jahre Haft nach Messer-Angriff auf Ehefrau

Münster · Der Angeklagte hatte gestanden, seine Ehefrau im Oktober 2019 in der ehemals gemeinsamen Wohnung attackiert zu haben. Das Schwurgericht Münster verurteilte ihn nun wegen gefährlicher Körperverletzung.

 Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal liegt ein Richterhammer aus Holz. (Symbolbild)

Auf der Richterbank im Schwurgerichtssaal liegt ein Richterhammer aus Holz. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uli Deck

Nach einem Messerangriff auf seine Ehefrau ist ein Mann aus Ahaus zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Schwurgerichts Münster von Donnerstag lautete auf gefährliche Körperverletzung. Der Angeklagte hatte gestanden, seine Ehefrau im Oktober 2019 in der ehemals gemeinsamen Wohnung attackiert zu haben.

Nach eigenen Angaben wollte er Dateien auf ihrem Handy löschen, um zu verhindern, dass diese in einem möglichen Sorgerechtsstreit gegen ihn verwendet werden könnten. Die Mutter von drei Kindern hatte zahlreiche Schnittverletzungen erlitten. Wegen seines massiven Alkoholkonsums muss der 29-jährige Deutsche einen Teil der Strafe in einer geschlossenen Entzugsanstalt verbringen.

(chal/dpa)
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