Urteil in Münster Ungeimpfter Sekretärin zu Recht Zugang zu Klinik verweigert

Münster · Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass einer nicht geimpften Sekretärin aus Gelsenkirchen zu Recht der Zugang zu ihrem Arbeitsplatz, einer Klinik, verweigert wurde.

 Das OVG in Münster hat entschieden, dass einer ungeimpften Sekretärin zu Recht der Zugang zu ihrem Arbeitsplatz verweigert wurde (Symbolbild).

Das OVG in Münster hat entschieden, dass einer ungeimpften Sekretärin zu Recht der Zugang zu ihrem Arbeitsplatz verweigert wurde (Symbolbild).

Foto: dpa/Guido Kirchner
(toc/dpa)
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