Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW Minderheiten-Rechte in „Hackerangriff“-Untersuchungsausschuss gestärkt

Münster · Landtagsabgeordnete von SPD und Grünen sind im Untersuchungsausschuss „Hackerangriff“ in ihren Minderheiten-Rechten zu Unrecht eingeschränkt worden. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster entschieden.

 Das Gericht steht bei der Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshof NRW in der Lobby des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Das Gericht steht bei der Urteilsverkündung des Verfassungsgerichtshof NRW in der Lobby des Oberverwaltungsgerichts Münster.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Die Beweisanträge der beiden Fraktionen zur Herausgabe von Handy-Verbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hätten von der Mehrheit von CDU und FDP zumindest zu einem Teil nicht abgeschmettert werden dürfen, urteilen die Verfassungsrichter. Sie sehen darin einen Bruch der Landesverfassung (Az.: VerfGH 6/20).

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes war der Beweisantrag auch für dienstliche Verbindungsdaten des privaten Mobiltelefons des Ministers bis zu einem bestimmten Zeitpunkt legitim. Einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sehen die Verfassungsrichter in diesem Fall nicht.

(mba/dpa)
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