Nach Missbrauchsfällen in Münster Reul für Vorratsdatenspeicherung bei Kinderpornografie

Erfurt · Es könne nicht sein, dass der politische Streit um Vorratsdatenspeicherung dazu führe, dass man deshalb nicht in der Lage sei, Kindesmissbrauch besser und schneller aufzuklären, sagte Herbert Reul bei einem Treffen der Innenminister der Länder.

 Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht bei der Polizei. (Archivbild)

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen, spricht bei der Polizei. (Archivbild)

Foto: dpa/Caroline Seidel

Der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat sich für die Möglichkeit einer Vorratsdatenspeicherung bei Ermittlungen zu Kinderpornografie ausgesprochen. „Ich wäre zufrieden, wenn wir eine Regelung finden, die bei Rechtsextremismus und Kindesmissbrauch uns die Möglichkeit eröffnet, die Daten zu finden“, sagte Reul am Rande der Innenministerkonferenz (IMK) am Mittwoch in Erfurt. Es müsse eine Lösung gefunden werden, betonte der CDU-Politiker. Es könne nicht sein, dass der politische Streit um Vorratsdatenspeicherung dazu führe, dass man deshalb nicht in der Lage sei, Kindesmissbrauch besser und schneller aufzuklären.

Die Innenminister der Länder und des Bundes kamen am Mittwoch in Erfurt für dreitägige Beratungen zusammen. Das Treffen läuft noch bis Freitag. Auch die Frage nach einer Vorratsdatenspeicherung bei Ermittlungen im Bereich Kindesmissbrauch spielt dabei eine Rolle.

Neben Reul sprach sich auch Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) für eine solche Datenspeicherung aus. Man brauche die Mindestspeicherfristen, um die Täter ausfindig zu machen, die Kinderpornos verbreiteten. „Insofern ist Datenschutz nicht höher zu werten, als der Schutz unserer Kinder“, sagte Wöller.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

(chal/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort