Urteil des Verwaltungsgerichts Münster Haft für nicht bezahlten Rundfunkbeitrag war rechtens

Münster · Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt und über Jahre nicht auf entsprechende Aufforderungen der Behörden reagiert, muss am Ende laut einem Urteil mit Haft rechnen. Wie das Gericht die Entscheidung begründet.

Wer seine Rundfunkbeiträge nicht zahlt und auch nicht auf Aufforderungen der Behörden reagiert, muss am Ende laut eines Urteils mit Haft rechnen (Symbolbild).

Wer seine Rundfunkbeiträge nicht zahlt und auch nicht auf Aufforderungen der Behörden reagiert, muss am Ende laut eines Urteils mit Haft rechnen (Symbolbild).

Foto: David-Wolfgang Ebener

Das Verwaltungsgericht Münster hat laut einer Mitteilung von Freitag zwei Klagen eines Mannes aus dem Kreis Borken gegen den Westdeutschen Rundfunk und die Stadt Borken abgewiesen. Die Vollstreckungsmaßnahmen zur Erzwingung einer Vermögensauskunft waren demnach rechtens. Der Kläger habe Fristen nicht eingehalten und für die Themen Inhaftierung, Schadenersatz und Schmerzensgeld seien Zivilgerichte zuständig, teilte das Gericht mit (Az.: 7 K 1552/21 und 7 K 1553/21 vom 13. Mai und 8. Juni 2022).

Der für den rückständigen Rundfunkbeitrag zuständige Beitragsservice hatte im Jahr 2015 von dem Kläger 465,50 Euro verlangt. Der hatte nach eigener Aussage keinen Widerspruch eingelegt und nicht bezahlt. Erste Bescheide aus dem Jahr 2013 habe er nicht geöffnet und an den Absender zurückgeschickt. Begründung: Seit 2010 habe er weder ein Radio noch einen Fernseher. Daraufhin folgte ein Vollstreckungsverfahren und im Februar 2021 eine Haftzeit, weil er eine Vermögensauskunft verweigert hatte. Bis August 2021 saß der Kläger in Münster im Gefängnis. In der Zwischenzeit hat der WDR die Zwangsvollstreckung eingestellt.

Es sei nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge nicht erfüllt gewesen sein sollen, entschied das Gericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster beantragen.

(toc/dpa)
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