Entscheidung in Münster Gericht kippt Quarantäne für Auslandsrückkehrer nach NRW

Münster · Wer aus dem Nicht-EU-Ausland zurück nach Nordrhein-Westfalen fliegt, muss wegen Corona nicht mehr automatisch in häusliche Quarantäne. Ein Gericht hat diese pauschale Regelung jetzt gekippt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied das OVG am Freitag in einem Eilverfahren. Es könne aber Risikogebiete ausweisen, bei denen die Verhängung einer Quarantäne gerechtfertigt sei (Az.: 13 B 776/20.NE).

Mit dieser Entscheidung kippte das OVG erstmals eine Verordnung der NRW-Landesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie. Die aus Köln stammenden Antragsteller sind seit Anfang März 2020 mit ihren minderjährigen Kindern in Thailand. Laut Verordnung hätte sich die Familie, weil sie mehr als 72 Stunden im Ausland ist, nach ihrer Rückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Das sei aber bei der aktuellen Corona-Lage in Thailand nicht mehr gerechtfertigt, argumentierte die Familie. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter sahen das genauso.

Da es auch außerhalb Europas eine Reihe von Staaten gebe, in denen es kein höheres Infektionsrisiko gebe als in der Bundesrepublik, sei eine häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer keine notwendige Schutzmaßnahme mehr, hieß es in der Mitteilung des Gerichts zur Begründung. Daher sei das Land angehalten, „dem tatsächlichen Infektionsgeschehen Rechnung zu tragen und eine differenziertere Regelung zu erlassen“. Risikogebiete auszuweise auf der Grundlage von nachvollziehbaren Erkenntnissen sei dem Land unbenommen, sagten die OVG-Richter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

(hsr/dpa)
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