Frauenleiche im münsterländischen Saerbeck 25-Jährige ermordet – lebenslange Haft für Nachbar

Münster · Im Münsterland wird eine schrecklich zugerichtete Frauenleiche entdeckt. Jetzt ist der Täter verurteilt worden. Es war ein Nachbar.

 Ein Mann wurde wegen des Mordes an einer 25-Jährigen verurteilt. (Symbolbild)

Ein Mann wurde wegen des Mordes an einer 25-Jährigen verurteilt. (Symbolbild)

Foto: dpa/David Inderlied

Rund sieben Monate nach dem Fund einer schrecklich zugerichteten Frauenleiche im münsterländischen Saerbeck ist ein Nachbar des Opfers am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der deutsche Angeklagte hatte die 25-Jährige erwürgt und die Leiche später in einem Waldstück abgelegt. Um sicher zu gehen, dass die Frau auch wirklich tot ist, hatte er ihr dort auch noch den Hals durchtrennt und ihr einen tiefen Stich in den Bauch versetzt. Laut Urteil des Landgerichts Münster wollte sich der Angeklagte an seiner Nachbarin rächen, weil sie die Beziehung zu ihm beendet und sich mit anderen Männern getroffen hat. Das Urteil lautet auf Mord und Mordversuch.

Richterin Elisabeth Hülsmann sprach bei der Urteilsbegründung von einem „nicht nachvollziehbaren Besitzdenken“. Der Angeklagte habe den Wunsch nach „Bestrafung und Vergeltung“ gehabt. Um zum Ausdruck zu bringen, dass die 25-Jährige in seinen Augen „nichts wert“ sei, habe er ihr auch noch Hundekot in den Rachen gestopft. „Damit wollte er sie entmenschlichen“, so Hülsmann.

Täter und Opfer wohnten in Greven, rund 13 Kilometer vom späteren Fundort der Leiche entfernt. Der 26 Jahre alte Angeklagte hatte seine Nachbarin in der Nacht auf den 28. August 2022 von der Kirmes abgeholt, da sie den letzten Bus verpasst hatte. Beide hatten eine kurze Beziehung geführt, die von der Frau rund einen Monat vor der Tat beendet worden war. Trotzdem waren die beiden laut Urteil noch freundschaftlich verbunden. Vor dem Haus war dann jedoch ein heftiger Streit entbrannt, bei dem die 25-Jährige brutal geschlagen wurde. Ein Taxifahrer, der zufällig vorbeigekommen war, hatte zwar angehalten, war dann aber weitergefahren. Im Urteil war von einem „Versagen von Zeugen“ die Rede.

Der Angeklagte hatte die Tat nach seiner Festnahme gestanden, sich im Prozess aber nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(kag/dpa)
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