Prozess in Dortmund Mord vor 27 Jahren - Angeklagter „fühlt sich unschuldig“

Dortmund · Ein Mann wird verdächtigt, vor knapp 27 Jahren eine Dortmunder Schülerin ermordet zu haben. Nachdem ein erster Prozess geplatzt war, erschien der 55-Jährige jetzt als freier Mann vor Gericht.

 Der Angeklagte verbirgt auf der Anklagebank im Landgericht Dortmund sein Gesicht hinter einer Gesichtsmaske, einer Brille und unter einer Kapuze.

Der Angeklagte verbirgt auf der Anklagebank im Landgericht Dortmund sein Gesicht hinter einer Gesichtsmaske, einer Brille und unter einer Kapuze.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Er kam als freier Mann ins Gericht - trotz dringenden Mordverdachts. Am Dortmunder Schwurgericht hat am Dienstag der zweite Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die 16-Jährige im Oktober 1993 auf dem Heimweg verfolgt und erwürgt zu haben - aus sexuellen Motiven. Ein erster Prozess war Anfang des Jahres geplatzt, nachdem eine Richterin erkrankt war.

Schwarzer Mundschutz mit traurigem Smiley-Mund darauf, die Kapuze der Jacke tief in die Augen gezogen: Als der 55-jährige Deutsche den Gerichtssaal über einen Nebeneingang betrat, war sein Gesicht nicht zu erkennen. Die Vorwürfe hatte er bislang immer bestritten. Und so wird es wohl auch diesmal wieder sein. „Er kommt erhobenen Hauptes“, erklärte sein Verteidiger Udo Vetter schon vor Prozessbeginn. „Er fühlt sich unschuldig.“

Seit rund zwei Wochen ist der Angeklagte auf freiem Fuß. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hatte er aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Die Richter am Dortmunder Landgericht hatten sich aus Sicht des OLG zwischen dem ersten und dem zweiten Prozess zu viel Zeit gelassen.

Die Eltern der ermordeten Schülerin sind darüber immer noch fassungslos. „Das lässt uns an den Gerichten zweifeln“, sagte die Mutter nach Ende des ersten Verhandlungstages. „Das können wir überhaupt nicht verstehen.“ Trotzdem versuche man, „von Gefühl auf Kopf“ umzustellen.

Der Angeklagte war 2018 nach einer Neuauswertung von DNA-Spuren festgenommen worden. Dabei geht es um eine Hautschuppe, die auf der Leiche sichergestellt worden war. Nach Erkenntnissen der Dortmunder Staatsanwaltschaft soll sie vom Angeklagten stammen.

Verteidiger Vetter sieht darin jedoch noch lange keinen Beweis. Sollte sie wirklich von seinem Mandanten stammen, dann sei das höchstens ein schwaches Indiz. Der Gerechtigkeit sei nicht genüge getan, wenn jemand verurteilt werde. „Es muss auch der Richtige verurteilt werden“, so Vetter.

Umstritten ist auch die Besetzung des Dortmunder Schwurgerichts. Die Verteidigung rügte, dass es einen Wechsel des Vorsitzenden Richters gegeben hat. Darüber muss nun ebenfalls das OLG Hamm entscheiden. Sollte der Rüge stattgegeben werde, würde auch der zweite Prozess platzen. Ansonsten sind Verhandlungstage bis in den Oktober geplant.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort