Bluttat in Jobcenter Neuss Mordanklage: Das Opfer hatte keine Chance

Neuss/Düsseldorf · Der 52-jährige mutmaßliche Täter war schon in seiner Heimat Marokko und in Deutschland als gewalttätig aufgefallen. Jetzt muss er vor Gericht. Er soll eine Sachbearbeiterin mit Messerstichen getötet haben.

2012: Drei Morde schocken Neuss
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Rund vier Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 32-jährigen Sachbearbeiterin des Jobcenters Neuss hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt Mordanklage vor dem Schwurgericht gegen einen 52-jährigen Familienvater erhoben. Als Kunde der Arbeitsagentur soll der gebürtige Marokkaner Ende September 2012 mit zwei Messern auf die Mitarbeiterin eingestochen, sie durch mindestens vier Stiche in Brust und Bauch so schwer verletzt haben, dass sie kurz danach starb. Als Mordmerkmale nennt die Anklage jetzt Heimtücke und "niedere Beweggründe". In einem Teilgeständnis hat der Verdächtige, der nach der Bluttat festgenommen wurde, dem Jobcenter Datenhandel vorgeworfen. Er habe die Frau aber nicht töten, sondern nur verletzen wollen. "Schließlich hat man mein Herz auch verletzt", hat er angeblich ausgesagt.

Die Mordanklage, in der jetzt 45 Zeugen, zwei Notärzte und sieben Gutachter benannt sind, geht offenbar davon aus, dass der Angeklagte vor zehn Jahren auch einen handgreiflichen Streit mit einem Beamten des marokkanischen Generalkonsulats angezettelt hatte. Und in seiner Heimat soll er vor seiner Übersiedlung nach Deutschland 2001 einen Staatsanwalt attackiert haben. Doch davon war bis zur Bluttat in Neuss beim Jobcenter nichts bekannt.

Täter befürchtete Datenhandel

Die tödlich verletzte Sachbearbeiterin, die eine kleine Tochter und einen Ehemann hinterlässt, hatte noch am Vortag an einem Deeskalationstraining teilgenommen, das sie genau auf solche Situationen mit aggressiven Kunden vorbereiten sollte. Laut Ermittlungen wurde die Frau dann aber wohl zum Zufallsopfer, weil der eigentlich zuständige Sachbearbeiter des Angeklagten zur Tatzeit nicht im Büro war. Bei ihm wollte sich der Angeklagte angeblich über einen Arbeitsvermittlungsvertrag beklagen, durch den er sich benachteiligt sah. Auch wollte der 52-Jährige laut Anklage offenbar der Weitergabe seiner Personaldaten an potenzielle Arbeitgeber widersprechen, weil er Datenhandel befürchtete.

Vor seinem Beschwerde-Gang zum Job-Center habe er zwei Messer mit langer Klinge eingesteckt, weil er den Sachbearbeiter als "größer und stärker" bezeichnete. Im Umgang mit Messern habe sich der Angeklagte als erfahren bezeichnet, da er schon Lämmer, Schafe und ähnliches geschlachtet habe.

Opfer hatte keine Chance

Als der 52-Jährige den Mann aber nicht antraf, ging er ins Nebenbüro, wo es wenig später zum tödlichen Messerangriff kam. Beim Gerangel mit dem Angeklagten soll die Frau dessen Attacke mit dem ersten Messer zunächst noch abgewehrt haben. Als er dann aber die zweite Klinge zog und mindestens vier Mal auf ihren Oberkörper einstach, hatte die Frau laut Anklage keine Abwehr-Chance mehr. Dass die Sachbearbeiterin tödlich verletzt wurde, sei aber nicht geplant gewesen. Es sei eher ein Unfall gewesen, habe der Angeklagte angeblich gesagt. Sein Plan sei gewesen, der Frau eine Verletzung zuzufügen. Den Tod der Mitarbeiterin habe er nicht gewollt.

Ob das Landgericht Düsseldorf diese Mordanklage zulässt, die von einer irrationalen, nicht nachvollziehbaren Handlung aus nichtigem Anlass ausgeht, steht noch nicht fest. Auch einen Zeitplan des Prozesses gibt es noch nicht.

Unter dem Eindruck der Neusser Bluttat hat die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsgruppe Sicherheit installiert. Diese lege bis Ende Januar Vorschläge vor, wie die Sicherheit in den landesweit 53 Jobcentern verbessert werden könne, erklärte die Behörde. Welches Konzept wie umgesetzt werde, entscheide der Träger vor Ort. In Absprache mit dem Innenministerium sei vereinbart worden, dass die Polizei Arbeitsagenturen besondere Aufmerksamkeit schenkt. Wer sich dort zu Drohungen hinreißen lasse, müsse sich darauf einstellen, so der Sprecher, "dass ihn die Polizei zu Hause besucht und danach befragt".

(RP/top/das/url/pst)
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