Prozess um getötete Greta aus Viersen Angeklagte Erzieherin bestreitet alle Vorwürfe

Mönchengladbach · Im Prozess um das getötete dreijährige Mädchen Greta in einer Viersener Kita hat die Angeklagte am Donnerstag die Vorwürfe von sich gewiesen. Ihr Anwalt verlas eine knappe Einlassung. Die Angeklagte selbst äußerte sich nur zu ihrer Person.

Mordfall Greta: Fotos vom Prozess gegen Erzieherin in Mönchengladbach
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Prozess gegen Erzieherin im Mordfall Greta

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Im Mordprozess um den Tod der dreijährigen Greta aus Viersen hat die tatverdächtige Erzieherin des Kindes alle Tatvorwürfe bestritten. Ihr wird Misshandlung von Schutzbefohlenen in neun Fällen und Mord vorgeworfen. Vor dem Landgericht Mönchengladbach verlas der Verteidiger der 25-Jährigen am Donnerstag eine entsprechende Erklärung, die nur einen Satz umfasste: „Unsere Mandantin bestreitet die Tatvorwürfe insgesamt.“

Die 25 Jahre alte Frau ist angeklagt, im April dieses Jahres in ihrer Kita in Viersen während des Mittagsschlafs den Brustkorb von Greta so fest zusammengedrückt zu haben, dass das Mädchen später im Krankenhaus starb. Sie muss sich deshalb vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen Mordes verantworten.

Außerdem wird ihr die Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Denn schon zuvor soll sie in drei anderen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Allerdings schlug sie anschließend immer Alarm, so dass der Notarzt gerufen wurde und die Kinder noch gerettet werden konnten. Im Fall von Greta konnten die Ärzte jedoch nichts mehr tun. Da ihnen der plötzliche Tod des Kindes verdächtig vorkam, schalteten sie die Polizei ein.

Die Angeklagte Sandra M. selbst machte am zweiten Verhandlungstag nur Angaben zu ihrer Person. Etwa eine halbe Stunde lang beantwortete M. die Fragen des Vorsitzenden Richters Lothar Beckers zu ihrem Werdegang und ihrem Lebenslauf. Dabei sprach sie sehr schnell und unterbrach den Richter häufig. Die heute 25-jährige Erzieherin hatte bereits in mehreren Kindergärten gearbeitet, oft jedoch nur für kurze Zeit.

„Wir haben gemerkt, dass die Zusammenarbeit nicht funktioniert hat“, sagte sie zu ihrem knapp viermonatigen Einsatz in einer Kita in Tönisvorst. Dass ihr gekündigt wurde und nicht umgekehrt, räumte sie erst auf Nachfrage des Richters ein. In der nächsten Einrichtung in Viersen habe sie nach vier Monaten selbst gekündigt, weil ihr der Kindergarten zu groß gewesen sei. Auch in Einrichtungen in Kempen und Krefeld sei sie beschäftigt gewesen. Erzieherin sei schon immer ihr „Wunschberuf“ gewesen, habe sie einer psychiatrischen Gutachterin des Gerichts gesagt.

„Das fehlende Geständnis ändert die Beweislage nicht wesentlich“, ist Staatsanwalt Stefan Lingens überzeugt. „Ich gehe weiter davon aus, dass der Angeklagten nachgewiesen werden kann, dass sie die ihr zur Last gelegten Taten auch begangen hat.“ In den rechtsmedizinischen Gutachten spreche sehr viel dafür, dass die Kinder die Symptome nicht aufgrund „innerer Ursache“ gezeigt haben, sondern dass es durch Fremdeinwirkung geschehen sei. „Und dann muss man sich die Frage stellen: Wer kommt da in Betracht?“, so Lingens. Es gebe eine ganze Reihe von Dokumentationen, die erklären, wer zur Tatzeit Zugang zu den Kindern hatte, und es gebe Zeugenaussagen, die das ergänzten, so der Staatsanwalt. „Wenn man die ganzen Fälle übereinander legt, dann bleibt nach meiner Interpretation nur eine Person übrig – und das ist die Angeklagte.“

Gretas Mutter – wie auch die Eltern von zwei weiteren Kita-Kindern – tritt als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Ihre Anwältin Marie Lingnau erklärte nach der Verhandlung: „Aus Sicht von Gretas Mama war das heute ein sehr unbefriedigender Tag. Sie hat sich natürlich mehr erhofft.“ Dass die Angeklagte Fragen der Nebenklage nicht beantworte, sei deren gutes Recht. „Es ist aber für Gretas Mama nicht nachvollziehbar, weil sie das Bedürfnis hat, dass erklärt werden kann: Warum musste Greta sterben, warum sind andere Kinder verletzt worden?“

Am zweiten Prozesstag gab Sandra M. an, dass sie im Alter von 13 Jahren von einem angeheirateten Onkel missbraucht worden sei. Unter Tränen schilderte sie, dass sie das Geschehen schwer belaste. Deshalb habe sie im vergangenen Jahr eine Psychologin aufgesucht und dort Sitzungstermine wahrgenommen.

Das Landgericht Mönchengladbach will in dem Verfahren mehr als 20 Zeugen hören.

(th/mrö/mba/dpa/AFP)
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