Ahlener Mops-Affäre Gutachter billigt Pfändung und Verkauf von Hundedame Edda

Ahlen · Im öffentlichen Streit um die gepfändete und bei Ebay verkaufte Mops-Dame Edda hat Ahlens Bürgermeister Alexander Berger (CDU) juristische Rückendeckung bekommen.

 Das ist Mopsdame Edda.

Das ist Mopsdame Edda.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Das erklärte eine mit der rechtlichen Überprüfung des Vorgangs beauftragte Kanzlei aus Hamm laut einer Mitteilung der Stadt vom Montag. Die Verletzung von „Form- und Verfahrensvorschriften“ sei dabei „im Ergebnis unbeachtlich“.

Die Stadt hatte die Hündin bei einer Familie in Ahlen gepfändet und zugunsten der Stadtkasse verkauft, weil die Familie hohe Schulden bei der Kommune hatte. Die Polizeibeamtin Michaela Jordan kaufte das als gesund angepriesene Tier für 690 Euro und stellte dann unter anderem eine schwerwiegende Augenkrankheit fest. Außerdem lief der Verkauf unzulässigerweise über ein privates Ebay-Konto, wie der Bürgermeister später einräumte.

Die Käuferin der Mops-Dame klagte nach eigenen Angaben, weil sie den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstattet bekommen wollte. Die Stadt bot ihr inzwischen auf ihrer Homepage an, die Pfändung und den Verkauf rückabzuwickeln, was die Käuferin aber ablehnte.

Das Tierwohl des Mopses sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen, hieß es in dem Gutachten. Der Fehler eines Verkaufs über ein privates Ebay-Konto werde sich aufgrund einer entsprechenden Dienstanweisung nicht wiederholen. Die Zivilklage auf Kaufpreis- und Arztkostenerstattung sei der Stadt inzwischen zugestellt worden. Sie werde ebenfalls rechtlich geprüft. Nach früheren Angaben des Amtsgerichts ist frühestens in einigen Monaten mit einer Verhandlung zu rechnen.

(skr/dpa)
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