Nach Urteil in Kleve Haftstrafe nach tödlichem Autorennen - 22-Jähriger will Revision

Moers/Kleve · Im Verfahren um das tödliche Autorennen in Moers will der Anwalt eines Angeklagten das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Ob auch der Hauptangeklagte, der zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, in Revision geht, ist noch unklar.

 Blumen und Kerzen stehen an der Stelle, an der eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen verletzt und später gestorben ist. (Archivbild)

Blumen und Kerzen stehen an der Stelle, an der eine unbeteiligte Frau bei einem mutmaßlichen Autorennen verletzt und später gestorben ist. (Archivbild)

Foto: dpa/Marius Becker

„Wir werden in Revision gehen“, kündigte Rechtsanwalt Mario Prigge am Dienstag an. Sein Mandant war am Montag vom Landgericht Kleve zu drei Jahren und neun Monaten wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge verurteilt worden. Das Schwurgericht ging damit deutlich über die Forderung der Anklage hinaus, die auf eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Deutschen plädiert hatte. Prigge selbst hatte eine „angemessene Bewährungsstrafe“ beantragt.

Der 22-Jährige hatte sich laut Urteil im April 2019 in einem Wohngebiet in Moers ein Autorennen mit einem Gleichaltrigen geliefert. Der Wagen des Kosovaren war dabei gegen das Auto einer unbeteiligten Frau geprallt. Sie wurde dabei so schwer verletzt, dass sie drei Tage später starb. Das Gericht hatte den Unfallfahrer am Montag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ob auch dessen Anwälte Revision einlegen werden, war am Dienstag zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Kleve teilte auf Anfrage mit, dass sie keine Revision einlegen wird.

(hsr/dpa)
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