Öffentlichkeit ausgeschlossen Erster Prozess im Missbrauchskomplex Münster begonnen

Münster · Ein 53 Jahre alter Mann muss sich seit Dienstag in Münster wegen des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs eines damals Neunjährigen verantworten. Bei dem Opfer handelt es sich um den Ziehsohn des Hauptbeschuldigten im Missbrauchskomplex.

 Das Gericht hat die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Der Grund: Opferschutz.

Das Gericht hat die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen. Der Grund: Opferschutz.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

In Münster hat der Prozess gegen einen 53 Jahre alten Angeklagten begonnen und damit die gerichtliche Aufarbeitung des Missbrauchskomplexes mit zahlreichen Beschuldigten. Dem Mann aus Norderstedt in Schleswig-Holstein wirft die Staatsanwaltschaft vor, im August 2019 einen damals neunjährigen Jungen aus Münster schwer sexuell missbraucht zu haben. Noch vor Verlesung der Anklageschrift am Dienstag wurde die Öffentlichkeit aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen, wie ein Sprecher des Landgerichts schilderte.

Bei dem Opfer handelt es sich den Ermittlungen zufolge um den Ziehsohn des Hauptbeschuldigten in dem Gesamtkomplex. Dieser gesondert angeklagte 27 Jahre alte Hauptbeschuldigte soll den Sohn seiner langjährigen Lebensgefährtin mehrfach anderen Männern für sexualisierte Gewaltverbrechen zur Verfügung gestellt und das Kind auch selbst immer wieder vergewaltigt haben.

Bei dem nun angeklagten 53-Jährigen soll eine Wohnung in Münster der Tatort gewesen sein. Der Mann hatte die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft eingeräumt und in seiner Aussage auch Angaben zu weiteren Beschuldigten aus mehreren Bundesländern in dem Gesamtkomplex gemacht. Allein nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster sitzen acht Männer in Untersuchungshaft, weitere Verfahren liegen bei anderen Ermittlungsbehörden. Der größte Prozess gegen fünf Beschuldigte startet am 12. November. Bei den Opfern soll es sich zum Teil um die eigenen Kinder der Tatverdächtigen handeln.

(th/dpa)
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