Drei Jahre nach Urteil Missbrauchsfall Lügde – Opfer-Entschädigung läuft schleppend

Münster/Hannover · Der hundertfache schwere sexuelle Missbrauch auf einem Campingplatz in Lügde liegt schon einige Jahre zurück. Viele Opfer und Eltern warten aber nach wie vor auf Entschädigungszahlungen. Die Behörden müssen bei dem sensiblen Thema oft selbst recherchieren.

Die Entschädigung der Opfer im Missbracuhsfall Lüdge geht schleppend voran (Archivbild).

Die Entschädigung der Opfer im Missbracuhsfall Lüdge geht schleppend voran (Archivbild).

Foto: dpa/Guido Kirchner

Fast drei Jahre nach dem Urteil im Missbrauchskomplex Lügde hat nur ein kleiner Teil der Opfer und Eltern eine Entschädigungszahlung bekommen. Sechs der 13 niedersächsischen Opfer hätten eine Entschädigung bewilligt bekommen, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. In Nordrhein-Westfalen ist dagegen noch kein Antrag positiv beschieden worden. Bei gut einem Drittel der 30 Fälle scheitert es noch an Rückmeldungen der Antragsteller, die weiteren Fälle sind noch in der „administrativen und medizinischen Sachverhaltsaufklärung“, wie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mitteilte.

In Lügde (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) an der Grenze zu Niedersachsen waren über Jahre Kinder Opfer von schwerster sexueller Gewalt geworden. Das Landgericht Detmold verurteilte 2019 mehrere Täter zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Laut dem Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses Kindesmissbrauch des Landtags in Düsseldorf führten strukturelle Probleme bei der Polizei und den zuständigen Jugendämtern in Niedersachsen und NRW dazu, dass das Leid der Kinder erst spät entdeckt und beendet wurde.

Unter anderem hatte das Jugendamt Hameln dem Haupttäter trotz mehrerer Hinweise auf sexuell übergriffiges Verhalten die Pflegschaft für ein kleines Mädchen übertragen, das dann etwa zweieinhalb Jahre in einer heruntergekommenen Unterkunft bei ihm wohnte. Das Kind musste massive Übergriffe ertragen, genauso wie etliche Freundinnen. Die Strafanzeige einer Mutter und ihrer damals neunjährigen Tochter hatte den Fall ins Rollen gebracht.

Der LWL-Sprecher sagte mit Blick auf die in NRW gemeldeten Betroffenen, dass erste Entscheidungen über Entschädigungszahlungen nach aktuellem Stand im Herbst zu erwarten seien. Opfer und unter gewissen Voraussetzung auch Eltern haben demnach Anspruch auf Entschädigung. Die Anträge müssen aber im Einzelfall geprüft werden. Das LWL greift auch auf Ermittlungsakten zurück. Diese stellten aber nicht die Opfer in den Mittelpunkt, Informationen müssten daher teils kleinteilig und zeitintensiv recherchiert werden, hieß es.

In einigen Fällen sei außerdem das Ermittlungsverfahren eingestellt worden, weil das Opfer von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe und ein Tatverdacht somit nicht zu begründen gewesen sei. In dem Fall muss der Sachverhalt vom LWL ermittelt werden, hier stehen Rückmeldungen von Antragsstellern demnach teils noch aus.

In gut einem Drittel gestalte sich zudem die Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Antragsstellern äußerst anspruchsvoll. Für die Betroffenen handle es sich um eine sensible, schambesetzte und oftmals erschütternde Thematik. Es seien mehrmals - zuletzt im Frühjahr - Beratungsgespräche vor Ort angeboten worden. Leider verlange das Opferentschädigungsgesetz (OEG) nicht nur den Nachweis der Gewalttat, sondern auch den des Schadens. Der LWL-Sprecher betonte, keine der beteiligten Behörden und Institutionen wolle den Opfern ihre Entschädigung vorenthalten.

Wie viel Geld gezahlt wird, ist demnach von der Schwere der dauerhaften Gesundheitsstörung abhängig, die auf die Tat zurückgeführt werden kann. Ergänzend zu Geldleistungen kann es Heil- und Krankenbehandlung oder orthopädische Versorgung geben.

Unabhängig vom Missbrauchskomplex Lügde kritisierte der Landesvorsitzende des Weißen Rings in Niedersachsen, Steffen Hörning, den Umgang mit Anträgen von Opfern in dem Bundesland. Es müsse ein Umdenken geben und wohlwollend auf Anträge geblickt werden - die Bewilligungsquote liege bei gerade einmal 28 Prozent.

Auch am Antragsprozess übte Hörning, der als Anwalt Opfer vertritt, Kritik: In den vergangenen Jahren habe er eine nicht geringe Zahl von Opfern erlebt, die sich mehrmals einer Begutachtung hätten stellen müssen und im Lauf der Zeit schlicht zermürbt worden seien. Viele würden lieber mit ihrem Trauma abschließen oder es mit professioneller Hilfe angehen, statt sich mit Problemen bei Anträgen zu beschäftigen. So mancher gibt den Antrag demnach auf.

(toc/dpa)
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