U-Ausschuss Lügde Opposition sieht Aufklärung des Kindesmissbrauchs in NRW behindert

Düsseldorf · Zwei Haupttäter des Kindesmissbrauchskomplexes Lügde sind längst verurteilt. Ein wichtiges Kapitel ist aber noch nicht geschrieben: Welches Frühwarnsystem brauchen Behörden, damit so etwas nie wieder passiert? SPD und Grüne sehen das Justizministerium auf der Bremse.

 Absperrband der Polizei hängt um eine Campingplatz-Parzelle in Lügde.

Absperrband der Polizei hängt um eine Campingplatz-Parzelle in Lügde.

Foto: dpa/Christian Mathiesen

Die Opposition in Nordrhein-Westfalen sieht sich bei der Aufklärung der Frage behindert, ob Behördenversagen massenhaften Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde begünstigt hat. Eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster soll nun klären, ob die Landesregierung dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss Originalakten zur Verfügung stellen muss. SPD und Grüne kritisierten am Dienstag in Düsseldorf, vor allem Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bleibe wichtige Akten seit eineinhalb Jahren schuldig.

„Wir haben Zeugen befragt, ohne zu wissen, was den Opfern tatsächlich passiert ist“, sagte der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas. Aus einzelnen Vernehmungen und Polizeiprotokollen habe sich der Ausschuss „zusammenpuzzeln“ müssen, dass es bei dem Tatkomplex um „schwerste sexuelle Verbrechen und Vergewaltigungen an kleinen und kleinsten Kindern“ gehe.

Der „Untersuchungsausschuss Kindesmissbrauch“ versucht in NRW seit Sommer 2019 aufzuklären, wie es zu dem hundertfachen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im lippischen Lüdge kommen konnte, ohne dass Behörden auf die kriminellen Vorgänge aufmerksam wurden. Im Mittelpunkt steht das Leid eines kleinen Mädchens, das vom Jugendamt in niedersächsischen Hameln zu einem - inzwischen zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilten - Pädokriminellen auf den Campingplatz gegeben worden war.

„Wir kennen nicht das ganze Ausmaß, um da anzudocken: Was heben Jugendämter, Justiz und Polizei gemacht und war das richtig?“, fragte Bialas. „Hätte man staatlicherseits früher handeln müssen, um Kinder frühzeitig aus dieser Hölle zu holen?“ Zur Beantwortung seien die Akten unerlässlich. Das Problem stelle sich bei jeder Zeugenvernehmung im Ausschuss.

Der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Dieter Wiefelspütz, verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Untersuchungsausschüsse sich nicht mit puren Auskünften zufrieden geben müssten. Akten hätten im Vergleich zu Zeugenaussagen, denen bisweilen das Gedächtnis einen Streich spielen könne, sogar einen höheren Beweiswert, erläuterte der Jurist.

„Abgeordnete sind geborene Geheimnisträger Kraft ihres Amtes“, sagte Wiefelspütz. Ein Verstoß gegen ihre Pflicht zur Geheimhaltung wäre strafbewehrt. Daher gebe es keinen Grund, Abgeordneten unter Verweis auf den Datenschutz Originalakten vorzuenthalten.

Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Verena Schäffer, verwies auf das sogenannte Verwahrgelass, einen geschützten Raum im Landtag, wo nur ausgewählte Personen Zugang zu vertraulichen Unterlagen hätten. Dies habe sich zuvor bereits in vielen anderen Untersuchungsausschüssen bewährt.

Opferschutz werde groß geschrieben, versicherten Sozialdemokraten und Grüne. „Wir wollen keine Videos oder Bilder von Opfern sehen“, sagte der SPD-Abgeordnete Jürgen Berghahn. Dem Ausschuss gehe es um strukturelles Versagen von Behörden und darum, Lehren für die Zukunft zu ziehen - warum etwa die Kommunikation zwischen Behörden, auch länderübergreifend, so schlecht gewesen und warum erst so spät reagiert worden sei. „Wir gucken ganz tief in die Karten von Behörden und einzelnen Ministerien“, sagte Berghahn auf die Frage, warum so viele Akten nicht herausgegeben würden.

Dabei gehe es insbesondere um eine zentrale Akte des Landgerichts Detmold zu den drei Tätern und den 40 Opfern mit über 15.000 Seiten. Die Akte zum Haupttäter sei besonders wichtig, um sein Vorgehen und seine Täuschungsmanöver zu verstehen, sagte Bialas. Da der Untersuchungsauftrag mit der Legislaturperiode im Frühjahr 2022 ende, bleibe nicht mehr viel Zeit.

(chal/dpa)
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