Missbrauchkomplex Münster BGH kassiert Urteil gegen Mutter von Missbrauchsopfer

Karlsruhe/Münster · Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß im Urteil gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen in Münster aufgehoben. Das Münsteraner Landgericht hatte die allein sorgeberechtigte Frau im Oktober 2021 wegen Beihilfe durch Unterlassung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der BGH fordert ein geringeres Strafmaß. (Symbolbild)

Der BGH fordert ein geringeres Strafmaß. (Symbolbild)

Foto: dpa-tmn/David-Wolfgang Ebener

Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte den zur Zeit des Urteils zwölfjährigen Jungen immer wieder schwer sexuell missbraucht habe, so das Münsteraner Gericht. Sie habe aber nichts dagegen unternommen. Der Junge sei schwer traumatisiert.

Dem Urteil an sich widersprach der BGH nicht, verlangte aber ein geringeres Strafmaß. Die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafverschärfend berücksichtigt worden, entschied das Bundesgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss (4 StR 34/22). Das Urteil werde aufgehoben und zur Neubestimmung der Strafe an eine andere Kammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.

Der Lebensgefährte der Verurteilten gilt als Drahtzieher im Missbrauchskomplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der IT-Techniker war im Mai 2020 festgenommen und zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die Mutter hatte in ihrem Prozess ein Teilgeständnis abgelegt. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden, hatte sie gesagt.

(kag/dpa)
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