Remscheid Missbrauch - Pfarrer zahlt 10 000 Euro

Remscheid · Wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Minderjährigen in insgesamt vier Fällen verurteilte das Amtsgericht Remscheid am Dienstag einen 45-jährigen Pfarrer zu einer Gefängnisstrafe von elf Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt. Außerdem muss er 10 000 Euro an die Ärztliche Kinderschutzambulanz Bergisch Land zahlen und darf eine zukünftige Arbeit mit Kindern nur in Gegenwart eines zweiten Erwachsenen ausüben.

Der Pfarrer hatte als Lehrkraft an einer Remscheider Gesamtschule gearbeitet. Das Gericht zweifelte nicht daran, dass der Angeklagte zwei zur Tatzeit elfjährige Mädchen am Gesäß oberhalb der Kleidung in sexueller Absicht angefasst hatte. Die Mädchen waren seine Schülerinnen gewesen.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe: Die Mädchen hätten sich zusammen mit mehreren anderen Klassenkameraden "solidarisiert", um "ihm beizukommen". Ein Schüler habe ihn direkt gefragt, was man tun müsse, um einen Lehrer loszuwerden. Da der Angeklagte auch nach Beratung mit seinem Verteidiger weiterhin bekräftigte, er sei unschuldig, musste das Gericht die mittlerweile 13 Jahre alten Mädchen befragen.

Sie sowie drei weitere als Zeugen geladene Klassenkameraden bestätigten die Anklage. Sie sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten übereinstimmend aus. Dabei hatten die Kinder, wie Richter Intorf in seiner Zusammenfassung dieser Zeugenaussagen sagte, noch nicht einmal die sexuellen Übergriffe ihres Lehrers vorrangig im Visier gehabt.

Sie hätten sich hauptsächlich über die Verletzung der Aufsichtspflicht, ein unberechtigtes Zuschließen der Klassentür von innen und die Beleidigung eines Klassenkameraden als "Fehlgeburt" beklagt. Ein Zeichen für das Jugendschöffengericht, auch die Aussagen der Mädchen über "die Hand an ihrem Po" ernstzunehmen. In einem Gespräch zwischen Schulleitung, Kirchenreferentin und Eltern der Mädchen war es zu tumultartigen Zuständen gekommen, so dass der Verteidiger des Angeklagten einen Komplott der Eltern vermutete.

Der kirchliche Dienstherr des Pfarrers sagte aus, dass der Pfarrer vermutlich während der kirchlichen Jugendarbeit die dort übliche "flapsige Art" des Umgangs miteinander mit in die Schule übertragen habe. Ein gefundenes Vokabelheft mit deutsch-lateinischen Übersetzungen aus dem Lateinunterricht des Angeklagten enthielt teilweise unflätige Wörter mit sexuellen Anspielungen.

Das Gericht konnte an einen Komplott der Kinder gegen ihren Lehrer nicht glauben. Die Mädchen hätten in den parallel laufenden Betreuungskurs wechseln können, um den Lehrer loszuwerden. Auch den letzten Versuch der Verteidigung, etwaige Kontakte seines Mandanten zu den Schülerinnen seien einfache Berührungen im Sinne sozialer Kontakte gewesen, ließ das Gericht nicht gelten.

(bege)
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