Missbrauchsfall in Lügde Sonderermittler stößt auf wegen Kinderpornografie vorbestraften Polizisten

Düsseldorf/Detmold · Der Polizeiskandal im Missbrauchsfall auf einem Campingplatz in Lügde weitet sich aus: Der Sonderermittler hat den Fall eines vorbestraften Beamten in Lippe entdeckt - dieser wurde jedoch nicht entlassen.

Fotos: Campingplatz in Lügde Tatort in Fällen von Kindesmissbrauch
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Campingplatz in Lügde Tatort in Fällen von Kindesmissbrauch

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Foto: dpa/Guido Kirchner

Bei den Untersuchungen zum Polizeiskandal von Lügde ist der Sonderermittler auf den Fall eines wegen Kinderpornografie vorbestraften Beamten bei der Polizei im Kreis Lippe gestoßen. Der Mann wurde nicht entlassen. Der Polizist sei im Jahr 2011 wegen des Besitzes und Beschaffens von Kinderpornografie verurteilt worden, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf das nordrhein-westfälische Innenministerium.

Der Beamte sei weiter im Dienst, allerdings nicht in die Untersuchungen zum Missbrauchsfall in Lügde oder andere Ermittlungen eingebunden, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Demnach wurde der Polizist nach seiner Verurteilung 2011 degradiert und in die Kreispolizeibehörde Lippe versetzt. Eine Entlassung hätten die Richter damals nicht für angemessen gehalten, hieß es.

Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, veranlasste Innenminister Herbert Reul (CDU) nach Bekanntwerden des Falls Lügde, dass alle Sexualdelikte festgestellt wurden, an denen Polizisten der Kreispolizei Lippe beteiligt waren. Dabei stieß der Sonderermittler nach Ministeriumsangaben auf einen weiteren Fall, bei dem ein Beamter in seinem privaten Badezimmer heimlich eine Videokamera installiert hatte. Zudem wurde ein Vorgang aus dem Jahr 2013 entdeckt, bei dem ein Tutor eine Kommissaranwärterin belästigt hatte. Beide seien weiter im Dienst.

Der Zeitung zufolge wies das Innenministerium die Behörde im Kreis Lippe an, „beim aktuellen und künftigen Einsatz der Polizeibeamten ihre Vorgeschichte zwingend zu berücksichtigen“. Sie dürften zum Beispiel nicht in Bereichen arbeiten, die sich mit Sexualdelikten beschäftigen.

(mba/dpa)
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