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Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach Staatsanwaltschaft fordert mehr als 13 Jahre Haft für Jörg L.

Köln · Hinter verschlossenen Türen hat im Prozess gegen den Bergisch Gladbacher Jörg L. am Mittwochmorgen die Staatsanwaltschaft plädiert. Die Anklage fordert in dem Missbrauchsfall eine hohe Haftstrafe.

 Jörg L. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht. Die Kladde, die er vor sein Gesicht hält, ist beklebt mit Bildern aus dem US-amerikanischen Justizdrama „Der Strafverteidiger“ von 1970. (Archivbild)

Jörg L. beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht. Die Kladde, die er vor sein Gesicht hält, ist beklebt mit Bildern aus dem US-amerikanischen Justizdrama „Der Strafverteidiger“ von 1970. (Archivbild)

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Jörg L. eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten. Zudem spricht sie sich für die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung aus.

Der Verteidiger des Angeklagten stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, fordert aber die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Auch andere Teile des Prozesses gegen den Familienvater aus Bergisch Gladbach waren schon ohne Publikum verhandelt worden - vor allem zum Schutz des Opfers, der drei Jahre alten Tochter des Angeklagten.

Die Anklage wirft dem 43-Jährigen in dem Verfahren vor, seine 2017 geborene Tochter immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Den Großteil der Taten habe er mit seinem Smartphone dokumentiert und Aufnahmen an Chat-Partner weitergeleitet.

Dem gelernten Koch und Hotelfachmann drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Zudem steht die Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Raum. Im Laufe des Prozesses hatte er angekündigt, seiner Tochter 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen zu wollen. Nach Angaben des Verteidigers soll das Geld als „Schadenswiedergutmachung“ dienen.

Das Urteil wird am 6. Oktober verkündet.

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