JVA Aachen Gefängnis-Ausbruch: Gangster müssen 30.000 Euro zahlen

Aachen · Jahre nach ihrer Flucht aus der JVA Aachen müssen zwei Schwerverbrecher zahlen: knapp 30.000 Euro für einen überwältigten Vollzugsbeamten, der danach nicht mehr arbeiten konnte.

Aachener Schwerverbrecher - Stationen der Flucht
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Foto: ddp

Für den folgenschweren Überfall auf einen Gefängniswärter bei ihrer Flucht müssen zwei Schwerverbrecher und ihr Fluchthelfer Schadenersatz zahlen. Das hat das Aachener Landgericht am Mittwoch entschieden und Berufung zugelassen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte rund 30.000 Euro gefordert, weil der überwältigte Vollzugsbeamte vorzeitig pensioniert werden musste.

Das Opfer hatte nach Gerichtsangaben eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Außerdem müssen die Straftäter laut Urteil der Zivilkammer für alle weiteren Folgeschäden des Vollzugsbeamten aufkommen, der mit 58 Jahren aus dem Dienst ausgeschieden war.

Ausbrecher in Schermbeck festgenommen
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Die verurteilten Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Paul Michalski waren 2009 mit Hilfe eines anderen Vollzugsbeamten aus der JVA Aachen geflohen und hatten dabei das ahnungslose Opfer in einer Schleuse überwältigt. Der Prozess hatte nach Angaben der Gerichtssprecherin ergeben, dass sie den Mann gefesselt, geknebelt und ihm einen "kapuzenähnlichen Gegenstand" über den Kopf gezogen hatten.

Die geschilderte Todesangst, die Verzweiflung und das Katastrophenerlebnis des Opfers hätten zu der posttraumatischen Belastungsstörung geführt, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Es sei nachvollziehbar gewesen, dass der Mann danach nicht mehr habe arbeiten können. Das Land hatte Schadenersatz gefordert für die medizinische Behandlung und die Lohnfortzahlung. Im Gegensatz zu Heckhoff und Michalski hatte der ebenfalls verurteilte Fluchthelfer nach Gerichtsangaben die Forderung anerkannt.

2009: Großfahndung nach Ausbrechern
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Die Verteidiger der beiden Verbrecher hatten bezweifelt, dass die Erkrankung des Mannes allein auf diesen Angriff zurückzuführen sei. "Wir prüfen die Berufung", sagte Michalskis Anwältin Susanne Renner.
Der in Werl einsitzende Michalski könne sicher keine großen Beträge zahlen. Aber arbeite er, könne sein Verdienst gepfändet werden.

Heckhoff werde nicht in Berufung gehen, sagte Anwalt Rainer Dietz. Der in Wuppertal einsitzende Häftling dürfe nicht arbeiten. Gegen den Mann bestünden bereits erhebliche Forderungen des Staates aus anderen Verfahren.

Die Schwerverbrecher hatten im November 2009 auf ihrer Flucht durch Nordrhein-Westfalen mehrere Geiseln genommen und die Öffentlichkeit tagelang in Atem gehalten. Sie wurden wegen erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auch ihr Fluchthelfer, ein Vollzugsbeamter, musste ins Gefängnis.

(lnw)
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