Urteil im Sauerland 76-Jährige hat Pfarrer 19 Jahre lang gestalkt

Meschede · Nackttänze vor dem Pfarrhaus und jahrelanger Liebesterror: Wegen Stalking eines katholischen Pfarrers im Sauerland ist eine 76-Jährige am Montag zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Gericht kam - anders als in vielen vorangegangenen Verfahren in dem Fall - zu dem Schluss, dass die Frau voll schuldfähig ist, wie die Direktorin des Amtsgerichts Doris Goß sagte.

Die Frau habe den 65 Jahre alten Pfarrer im kleinen Ort Meschede-Freienohl im Jahr 2000 kennengelernt und sich derart in eine angebliche Liebesbeziehung hineingesteigert, dass sie ihm seither massiv nachstelle, so das Gericht. Durch ihre auch nächtlichen Kontaktversuche sei der Pfarrer bereits erheblich gesundheitlich beeinträchtigt, leide an starkem Bluthochdruck und Schlafstörungen.

Bereits mehrfach versuchte der Geistliche sie juristisch zu stoppen, doch sie habe nicht aufgehört, ihn zu belästigen. So habe sie seinen Garten wiederholt mit Phallussymbolen wie Möhren oder Bananen dekoriert, ihm obszöne Worte zugerufen oder sich vor seinen Augen entblößt. An einem anderen Tag habe sie ihre Brüste gezeigt und einen Tanz aufgeführt.

Strittig war wiederholt die Frage psychischen Verfassung der Frau und damit ihre Schuldfähigkeit. „Es gibt inzwischen 17 Gutachten über sie, die alle zu anderen Ergebnissen kommen“, sagte Amtsgerichtsdirektorin Goß. Am Montag habe nun ein weiterer Gutachter glaubhaft dargelegt, dass die Frau ihr Verhalten durchaus steuern könne und damit schuldfähig sei. „Dem ist das Gericht gefolgt“, sagte Goß. Dass die Frau mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, liegt nach Angaben von Goß daran, dass bisherige Prozesse im Freispruch endeten oder eingestellt wurden. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger der Dame habe bereits angekündigt gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Der Begriff "Stalking" kommt aus der Jägersprache. Im Englischen bedeutet er "anpirschen" und bezeichnet das unerlaubte Nachstellen eines Menschen. Ein Stalker verfolgt, belästigt oder bedroht sein Opfer regelmäßig, etwa durch Briefe, Anrufe, beharrliches Auflauern oder Nachspionieren.

(dtm/dpa)
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