Prozess in Medebach Jugendamtsmitarbeiterin will zu Hungertod eines Jungen aussagen

Medebach · Im Prozess um den Hungertod eines zweijährigen Jungen im Sauerland will die angeklagte Mitarbeiterin des Jugendamts umfassend aussagen. Am Donnerstag hat der Prozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung begonnen.

 Die 28-jährige angeklagte Jugendamtsmitarbeiterin im Amtsgericht in Medebach neben ihrem Verteidiger Thomas Mörsberger.

Die 28-jährige angeklagte Jugendamtsmitarbeiterin im Amtsgericht in Medebach neben ihrem Verteidiger Thomas Mörsberger.

Foto: dpa, bt htf

Die Verteidigung hat die Aussage der Angeklagten am Donnerstag beim Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Medebach angekündigt.

Der kleine Anakin war vor drei Jahren aufgrund "extremer Unterversorgung" gestorben. Der Junge war bis auf sechs Kilogramm abgemagert. Seine neun Monate alte Schwester konnte von Ärzten gerettet werden. Die Mutter muss sich im September in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Im Prozess gegen die Jugendamtsmitarbeiterin soll sie als Zeugin gehört werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendamtsmitarbeiterin vor, sich nicht in kurzen Abständen vom Wohl der Kinder überzeugt zu haben. Die Kindeswohlgefährdung sei ihr ausdrücklich von dem vorher zuständigen Jugendamt mitgeteilt worden.

Gegen die Mutter war bereits ein Prozess am Amtsgericht Medebach geführt worden. Das Verfahren war aber vor dem Urteil an das Landgericht Arnsberg verwiesen worden. Der Richter hatte damals deutliche Kritik am Jugendamt geübt: Wenn die Behörde korrekt gearbeitet hätte, wäre der Tod des Jungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen.

(lsa/lnw)
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