Eilanträge abgelehnt Grundschüler müssen weiterhin Maske tragen

Nordrhein-Westfalen · Zwei Grundschüler aus NRW hatten mit Eilanträgen die Abschaffung der Maskenpflicht gefordert. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat sie nun beide abgelehnt. Die Entscheidung über einen Erkrather Schüler steht noch aus.

 An Grundschulen muss die Maske weiterhin getragen werden.

An Grundschulen muss die Maske weiterhin getragen werden.

Foto: dpa-tmn/Matthias Balk

Die Antragsteller waren ein Zweitklässler aus Bielefeld und eine Erstklässlerin aus Köln, die sich durch die Maskenpflicht in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte die beiden Eilanträge am 8. März ab und verwies auf die aktuelle Coronabetreuungsverordnung in Nordrhein-Westfalen: Alle Personen, die sich auf einem Schulgelände aufhalten, müssen eine medizinische Maske tragen. 

Nach Ansicht der Richter habe das Land nach der Öffnung der Grundschulen mit Präsenzunterricht auf die erhöhte Infektionsgefahr durch leichter übertragbarere Virusvarianten reagieren wollen. Das Oberverwaltungsgericht beschrieb die Maskenpflicht angesichts der aktuellen Lage als „verhältnismäßig“ - auch für Grundschüler. Die Gesundheit schädige es nicht, es gebe keinen Grund für die Annahme, die Masken könnten die Sauerstoffversorgung gefährden oder zu einer gefährlichen Kohlendioxidanreicherung führen. Außerdem dürfe die Maske in den Pausenzeiten abgenommen werden, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten werde. In Grundschulen gebe es neben der großen Frühstückspause zwischen den Stunden fünf-minütige Unterbrechungen, in denen die Maske zum trinken oder essen abgenommen werden dürfe.

In Erkrath steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes noch aus. Auch dort soll ein Grundschüler in der Schule keine Maske tragen müssen. Um das durchzusetzen, haben die Eltern eine Anwaltskanzlei aus Mönchengladbach beauftragt, gegen die Coronabetreuungsverordnung des Landes zu klagen. Zugleich stellte der Jurist einen Antrag auf eine Eilentscheidung. Beides befindet sich seit der Nacht vom 3. auf den 4. März bei Gericht.

Für den Fall ist der 13. Senat zuständig, der auch die Eilanträge der Grundschüler aus Köln und Bielefeld abgelehnt hatte. So soll sichergestellt werden, dass das OVG Gleiches gleich beurteilt. Wäre den Eilanträgen stattgegeben worden, hätte dies auch für den Erkrather Grundschüler gegolten. So aber müssen die Verwaltungsrichter den Erkrather Klageantrag gesondert behandeln. Falls er nicht zuvor zurückgezogen wird, fällt die Entscheidung voraussichtlich um den 20. März herum.

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