Gerichtsstreit in Bonn Mann verkauft Chihuahua der Ehefrau nach Trennung

Bonn · Eine Chihuahua-Hündin durfte nach der Trennung der Halter nicht vom Ehemann verkauft werden. Das hat das Bonner Landgericht in einem Rechtsstreit entschieden.

 Ein Chihuaua schaut aus einer Jacke. Ein solcher Hund (Symbolbild) war Gegenstand in einem Rechtsstreit.

Ein Chihuaua schaut aus einer Jacke. Ein solcher Hund (Symbolbild) war Gegenstand in einem Rechtsstreit.

Foto: dpa, fis

Die einjährige Hündin "Cartier" war nach dem Auszug der Ehefrau im August 2014 in der gemeinsamen Wohnung geblieben. Zwei Wochen später hatte der Ehemann das Tier für 640 Euro über das Internet verkauft. Die Ehefrau, die die Hündin unbedingt haben wollte und durch Suchanzeige das neue Zuhause von "Cartier" ausfindig machen konnte, hatte die neue Halterin auf Herausgabe verklagt (Az.: 8 S 183/16). Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Montag.

Vor dem Amtsgericht Siegburg hatte die 28-Jährige jedoch zunächst das Nachsehen, weil sie nicht hinreichend beweisen konnte, dass die Hündin ihr gehört. Das Bonner Landgericht entschied in der Berufung nun anders: Die neue Halterin muss die Hündin herausgeben, auch wenn sie das Tier "gutgläubig" erworben hat. Entscheidend sei, dass das Tier zum gemeinsamen Hausrat gehört habe. Nach einer gesetzlichen Vorschrift könne derjenige, der in der gemeinsamen Wohnung verbleibt, nicht einseitig über Gegenstände verfügen. Für den Verkauf bräuchte er die Einwilligung des Partners.

Einen Trost für die Beklagte gibt es dennoch: Die Chihuahua-Hündin hat im Februar zwei Welpen geworfen. Einen davon bekommt die gutgläubige Käuferin.

(top/lnw)
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