Maßnahmen im Überblick Das gilt jetzt für Kneipen, Hotels und Fitness-Studios in NRW

Düsseldorf · Endlich wieder ins Restaurant oder auf den Sportplatz: Für NRW hat die Landesregierung einige Lockerungen angekündigt. Hier eine Übersicht, welche Maßnahmen ab wann gelockert werden.

 Seit dem 20.04 dürfen Geschäfte bestimmter Größe und Einhaltung der Hygienevorschriften wieder öffnen.

Seit dem 20.04 dürfen Geschäfte bestimmter Größe und Einhaltung der Hygienevorschriften wieder öffnen.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Gastronomie: Ab dem 11. Mai dürfen Gaststätten wieder öffnen. Die Erlaubnis gilt für den Innen- und den Außenbereich. Verboten sind weiterhin Buffets mit offenen Speisen.

Kontaktbeschränkungen: Ab kommendem Montag dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen und auch ins Restaurant gehen. NRW und die anderen Länder folgten aber nicht dem Beispiel von Sachsen-Anhalt, wo Treffen von bis zu fünf Menschen aus verschiedenen Haushalten wieder erlaubt werden. „Wir wollen verhindern, dass auf der Wiese am Rhein wieder größere Gruppen glauben, jetzt sei das Kontaktverbot gefallen“, sagte Laschet.

Schulen: Alle Schüler in NRW sollen vor den Sommerferien zumindest tageweise in die Klassenräume zurückkehren. Nach der bereits beschlossenen Rückkehr der Viertklässler an diesem Donnerstag (7. Mai) sollen die Klassen 1 bis 3 ab Montag folgen. Geplant ist ein rollierendes System. Am Montag kehren auch die Jugendlichen an Gymnasien und Gesamtschulen zurück, die im nächsten Schuljahr 2020/21 ihr Abitur ablegen. An den Haupt-, Real- und Sekundarschulen sollen die Jahrgänge 5 bis 9 dann auch wieder tageweise Präsenzunterricht bekommen.

Geduld brauchen dagegen Gesamtschüler und Gymnasiasten der Jahrgangsstufen 5 bis 10: Sie sollen spätestens ab 26. Mai wieder tageweise Präsenzunterricht erhalten. Einen regulären Schulbetrieb für die 2,5 Millionen Kinder und Jugendlichen in NRW wird es vor den Sommerferien (Beginn 29. Juni) nicht mehr geben. Samstagsunterricht oder Schichtbetrieb schloss Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) aus. Gebauer betonte noch einmal, dass in diesem „besonderen Corona-Jahr“ alle Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt würden. Klassenarbeiten könnten durch Projektarbeiten ersetzt werden. Das gelte aber nicht für die Jahrgänge mit abschlussrelevanten Prüfungen. Diese müssten Klausuren schreiben.

Geschäfte: Unabhängig von ihrer Größe dürfen Geschäfte unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche) ab 11. Mai wieder öffnen. Für „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagestudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios werden Infektionsschutzkonzepte noch erarbeitet.

Freizeit/Fitness/Schwimmbäder: Am 11. Mai dürfen Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen wieder öffnen. Ab dem 20. Mai sollen die Freibäder folgen - allerdings mit Ausnahme von Spaßbädern. Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen.

Theater/Oper/Kino: Sie dürfen ab dem 30. Mai (Pfingstsamstag) unter Auflagen wieder Vorstellungen geben. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern muss gewährleistet werden. Durch den Einsatz von Ordnern sollen Ansammlungen im Warte- und Pausenbereich verhindert werden.

Breitensport: Schon ab diesem Donnerstag erlaubt NRW wieder kontaktlosen Breitensport wie Tennis oder Golf und den Trainingsbetrieb im Freien. Voraussetzung ist die Einhaltung von 1,5 Metern Abstand zwischen den Sportlern. Ab dem 30. Mai dürfen Sportbegeisterte auch in Sparten mit unvermeidbarem Körperkontakt wieder ihren Sport ausüben. Das gilt auch für Sport in geschlossenen Räumen. Genauso erlaubt sind sportliche Wettbewerbe im Kinder- und Jugendsport.

Krankenhäuser: In Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen darf ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder Besuch empfangen werden. Schon am Dienstag hatte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) Besuchsregeln für Alten- und Pflegeheime ab Muttertag (10. Mai) angekündigt.

Tourismus/Hotels: Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 11. Mai unter Auflagen auch zu touristischen Zwecken wieder genutzt werden. Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen öffnen. An Christi Himmelfahrt (21. Mai) werden Hotels für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Hygieneschutzkonzepte, Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Messen: Ab 30. Mai dürfen Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden. Großveranstaltungen bleiben dagegen bis 31. August 2020 untersagt.

Universitäten: Die Hochschulen bleiben bis zu den Semesterferien im Sommer bei Online-Vorlesungen. „Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinzipiell digital durch.“

Regionalfaktor: Generell sollen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen stärker vor Ort getroffen werden. Dabei sollen die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden. In NRW wurden am Mittwoch 249 neue Corona-Infektionen bestätigt.

(dtm/dpa)
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