Präventionskonzept mit 59 Maßnahmen Lehrer in NRW sollen Missbrauchs-Opfer identifizieren helfen

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen, das die Schulen mehr einbinden soll. So sollen Lehrer im Rahmen von „Schulfahndungen“ helfen.

 Lehrer könnten ein wichtiger Faktor bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen werden.

Lehrer könnten ein wichtiger Faktor bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen werden.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der neue Katalog beinhaltet 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung bereits umgesetzt wurden oder in Planung sind, wie das NRW-Familienministerium in Düsseldorf dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. So sei unter anderem vorgesehen, dass sich Lehrer bei „Schulfahndungen“ an der Identifizierung von Opfern in Fällen von Kinderpornografie beteiligen sollen. Zuerst hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag) darüber berichtet.

„Die schweren Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Nordrhein-Westfalen haben uns gezeigt, dass weitere erhebliche Anstrengungen bei der Bekämpfung dieser abscheulichen Verbrechen notwendig sind“, sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP). Bei der sogenannten Schulfahndung würden Lehrern und Sozialpädagogen Fotos von Missbrauchsopfern zugänglich gemacht, auf denen diese bekleidet zu sehen seien. Wenn die Kinder identifiziert werden könnten, habe die Polizei „starke Ermittlungsansätze zur Aufklärung der Verbrechen“.

Das Düsseldorfer LKA soll demnach das Instrument, das bislang rund zweimal im Jahr zum Einsatz kommt, künftig häufiger nutzen. Laut Konzept liegt die Erfolgsquote bei 50 Prozent. Zur Umsetzung aller Präventionsaufgaben stellt NRW 2021 zusätzlich 6,3 Millionen Euro bereit, wie es hieß.

Zu den neun Handlungsfeldern des Konzepts gehören die Kinder- und Jugendhilfe, Familien, Schulen, Justiz, Sport, Gleichstellung, der parlamentarische Untersuchungsausschuss „Kindesmissbrauch“, die Kinderschutzkommission sowie auf Bundesebene der Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und eine Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).

Das NRW-Familienministerium hatte Ende Oktober die neue Fachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ eröffnet. Träger der bundesweit ersten Landesfachstelle dieser Art ist die in Köln ansässige Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS). Neben Fortbildungen sollen zudem Fachtagungen und Workshops dazu beitragen, die Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Land entsprechend zu vernetzen und für das Thema stärker zu sensibilisieren. Ergänzend wollen das Land und die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) ihre entsprechenden Angebote für Fachberatungen in den 186 Jugendämtern in NRW ausbauen. Das Land finanziert den beiden Landesjugendämtern der Verbände dazu bis 2024 vier zusätzliche Stellen.

(th/epd)
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