Messerattacke in Leverkusen Lange Haftstrafe für Mordversuch an der Mutter einer Schulfreundin

Köln · Ein 19-Jähriger ist vom Kölner Landgericht nach einer Messerattacke auf die Mutter einer Schulfreundin wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht verhängte am Mittwoch eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Wegen der vom Gericht festgestellten Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit wurde die Verhängung von Sicherungsverwahrung vorbehalten. Ob diese verhängt wird, muss zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Das Gericht sah es in seiner Urteilsverkündung am Mittwoch als erwiesen an, dass der Angeklagte am Abend des 20. April 2021 die Tochter des späteren Opfers aus enttäuschter Liebe aus dem elterlichen Haushalt in Leverkusen entführen wollte, um erst das Mädchen und anschließend sich selbst zu töten. Doch statt der Tochter öffnete die Mutter der Schulfreundin die Haustür. Daraufhin habe der damals 18-Jährige umgehend auf die 58-Jährige eingestochen.

Dann habe der Angeklagte plötzlich von seinem Opfer abgelassen und sich vom Tatort entfernt. „Sie waren plötzlich psychisch und physisch nicht mehr in der Lage, die Tat fortzusetzen“, sagte die Vorsitzende Richterin an den Angeklagten gewandt. Das Gericht wertete das abrupte Ablassen vom Opfer aber nicht als „strafbefreienden Rücktritt“ von der Tat.

Die Frau erlitt 36 Stichwunden, zahlreiche davon lebensgefährlich in Brust und Hals. Sie überlebte nur aufgrund einer Notoperation. Die Frau ist bis heute körperlich und seelisch schwer von der Tat gezeichnet. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte zur Zahlung von 50 000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenklägerin verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

(bora/dpa)
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