Nach Eilantrag Landtag erklärt NRW nicht zum Corona-Hotspot
Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine landesweiten Corona-Hotspotauflagen geben. Das Landesparlament lehnte einen Eilantrag der Grünen am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen AfD ab.
Die SPD, die selbst einen Eilantrag für ein Schutzkonzept vorlegt hatte, stimmte dem Grünen-Papier zu.
Gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes können die Länder auch nach der am 2. April endenden Übergangsfrist noch schärfere Corona-Maßnahmen anordnen. Voraussetzung wäre aber, dass zuvor die Landesparlamente Gebiete zu Hotspots erklären.
Wesentliche Fragen zum Infektionsschutzgesetz seien aber noch zu klären, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser in Vertretung des corona-infizierten Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (beide CDU). So gebe es „noch keine abschließende Klarheit“, ob überhaupt ein ganzes Bundesland als eine solche im Gesetz benannte „Gebietskörperschaft“ anzusehen sei und so insgesamt zum Corona-Hotspot erklärt werden könnte.
Das beziehe sich auch auf das Kriterium, dass „eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ dargelegt werden müsste, sagte Heinen-Esser. Ob das durch eine landesweite oder eine kommunalscharfe Betrachtung zu erfolgen habe, sei unklar.