Nach Eilantrag Landtag erklärt NRW nicht zum Corona-Hotspot

Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine landesweiten Corona-Hotspotauflagen geben. Das Landesparlament lehnte einen Eilantrag der Grünen am Mittwochabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen AfD ab.

 In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine landesweiten Corona-Hotspotauflagen geben (Symbolbild).

In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine landesweiten Corona-Hotspotauflagen geben (Symbolbild).

Foto: dpa/Sina Schuldt

Die SPD, die selbst einen Eilantrag für ein Schutzkonzept vorlegt hatte, stimmte dem Grünen-Papier zu.

Gemäß dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes können die Länder auch nach der am 2. April endenden Übergangsfrist noch schärfere Corona-Maßnahmen anordnen. Voraussetzung wäre aber, dass zuvor die Landesparlamente Gebiete zu Hotspots erklären.

Wesentliche Fragen zum Infektionsschutzgesetz seien aber noch zu klären, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser in Vertretung des corona-infizierten Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (beide CDU). So gebe es „noch keine abschließende Klarheit“, ob überhaupt ein ganzes Bundesland als eine solche im Gesetz benannte „Gebietskörperschaft“ anzusehen sei und so insgesamt zum Corona-Hotspot erklärt werden könnte.

Das beziehe sich auch auf das Kriterium, dass „eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ dargelegt werden müsste, sagte Heinen-Esser. Ob das durch eine landesweite oder eine kommunalscharfe Betrachtung zu erfolgen habe, sei unklar.

(bsch/dpa)
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