Neue Landesbauordnung in NRW Auf größere Parkplätze müssen Sonnenkollektoren stehen

Düsseldorf · Die neue Landesbauverordnung in NRW sieht einige Änderungen vor: Photovoltaik-Anlagen müssen auf neu gebauten Supermarktplätzen stehen. Auch beim Dachausbau und für 5G-Mobilfunknetze gibt es Neuerungen.

Neu gebaute offene Parkplätze ab 35 Stellplätzen etwa von Supermärkten müssen künftig mit Photovoltaik-Anlagen überdacht werden. Das sieht die neue Landesbauordnung vor, die der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition beschlossen hat. Die Regel wird auf Gewerbeflächen beschränkt und gilt nicht für Parkflächen von Wohngebäuden.

Der Ausbau von Dachgeschossen und Dachaufbauten ist künftig verfahrensfrei möglich, wenn sie statisch unbedenklich sind. Für die Innenstädte wird eine Innovationsklausel eingeführt, die Nutzungsänderungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten erleichtert. Damit soll verhindert werden, dass Geschäfte, die in der Corona-Krise aufgeben mussten, lange leer stehen. Die Novelle erleichtert auch den Aufbau höherer Antennen zum Ausbau des schnellen 5G-Mobilfunknetzes.

SPD und Grüne stimmten gegen den Entwurf, die AfD enthielt sich. Die SPD warf der Landesregierung vor, Bauen gefährlicher zu machen und die Vorgaben zum barrierefreien Bauen auszuhöhlen. Die Grünen forderten eine Solaranlagenpflicht auf Dächern anstatt auf Parkplätzen.

Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) entgegnete, dass auch schon freiwillig auf Dächern Solaranlagen gebaut würden. Parkplätze dagegen seien „tote Erde“ mit betonierten Flächen, die sich aufheizten. Die neue Bauordnung erleichtere die Schaffung von Wohnraum und fördere erneuerbare Energien.

Nach Ansicht der FDP wird mit der Novelle das Bauen und Umbauen einfacher. Härtere Fristen sollten Bauvorhaben außerdem beschleunigen.

(top/dpa)
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