Förderrichtlinie wird erweitert Land unterstützt Pony-Halter beim Wolfsschutz

Düsseldorf · Nach Wolfsangriffen auf Ponys am Niederrhein bekommen nun auch deren Halter finanzielle Hilfe für den Aufbau von Schutzzäunen. Zudem soll die Entschädigung ab nächstem Jahr schneller und unbürokratischer über die Landwirtschaftskammer abgewickelt werden.

 Zwei Wölfe (Symbolfoto).

Zwei Wölfe (Symbolfoto).

Foto: ZB/Patrick Pleul

Auch Fohlen, Ponys und Jungpferde fallen in Nordrhein-Westfalen ab Januar 2022 unter die Förderrichtlinie Wolf. Damit werden Schutzmaßnahmen für diese Tiere finanziell gefördert. Zuletzt hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck mehrere Übergriffe auf Ponys gegeben. „Wir sehen das mit großer Sorge“, sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). „Mit den Neuerungen wollen wir auch die Halter von Kleinpferden zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen.“ Ziel sei es, das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten und Naturschutz und Herdenschutz in Einklang zu bringen. Konkret bekommen nun auch Halter von Ponys und Jungpferden neben der Entschädigung für gerissene Tiere eine finanzielle Unterstützung für die Errichtung eines Wolfsschutzzaunes. 

 Um eine schnellere Abwicklung der Förderanträge zu gewährleisten, soll die Landwirtschaftskammer NRW künftig die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen. Bisher waren dafür die Bezirksregierungen zuständig, die Landwirtschaftskammer hatte Weidetierhalter nur beim Herdenschutz beraten. Mit der Neuregelung sei Beratung und Förderung nun in einem Haus ansässig, erklärte Martin Berges, Direktor der Landwirtschaftskammer. „Damit wird das Verfahren verschlankt“, sagte Berges. Ab Januar gebe es dazu ausführliche Informationen auf der hauseigenen Internetseite. Vor der Antragstellung stehe laut Heinen-Esser aber immer ein klärendes Beratungsgespräch zwischen Tierhalter und Herdenschutzberatung.

 Bislang sind in diesem Jahr laut der Ministerin rund 1,6 Millionen Euro Entschädigung an von Wolfsübergriffen betroffene Tierhalter gezahlt worden. „Das ist bundesweit die zweithöchste Summe, die ein Bundesland für Prävention und Entschädigung ausgegeben hat. Im kommenden Jahr werden wir weitere Geldmittel zur Verfügung stellen", sagte Heinen-Esser. In dem Zusammenhang solle auch geprüft werden, ob NRW nicht eine Wolfsverordnung nach niedersächsischem Vorbild in Kraft setzen könne. Damit sei auch klarer geregelt, wann es zu einer Entnahme, also dem Abschuss übergriffiger Wölfe, kommen könne. 

 In NRW hatten sich Verwaltungsgerichte zuletzt gegen eine Entnahme von problematischen Wölfen ausgesprochen. In Niedersachsen sei ein Abschuss etwa möglich, wenn ein hoher wirtschaftlicher Schaden eintrete, sich ein Wolf trotz Vergrämung Gebäuden nähere oder sich verhaltensauffällig zeige. „Es ist gut, eine klare Rechtsgrundlage auch für NRW zu haben“, sagte Heinen-Esser. Die Chancen, dies durchzusetzen, schätze sie hoch ein. Im Landtag gebe es ein parteiübergreifendes Interesse daran, das Thema Wolf vernünftig zu lösen. Aber auch der Bund müsse mehr Klarheit schaffen, ab welcher Größenordnung millionenschwere Ausgaben unverhältnismäßig seien. 

 Nordrhein-Westfalen verfügt über vier Wolfsgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck, Oberbergisches Land und Eifel) und eine Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Nachgewiesen sind aktuell sieben Wölfe und mindestens elf ausgewachsene Welpen, verteilt auf drei Rudel und ein Einzeltier. 2021 kam es bis Dezember zu rund 40 Übergriffen in NRW auf Haus-und Nutztiere, mehrheitlich auf Schafe. Davon entfielen 18 Angriffe auf das Rudel, das dauerhaft ausschließlich in Nordrhein-Westfalen, im Wolfsgebiet Schermbeck lebt. Bei den Attacken war laut Ministerium in der Mehrzahl der Fälle kein Grundschutz gegenüber dem Wolf vorhanden.

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