Hohe Inzidenzwerte Land gibt grünes Licht für 2G-Regel in Wuppertal

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal möchte wegen der anhaltend hohen Infektionsraten nur noch Geimpften und Genesenen den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen gewähren. Das Land hat zwar zugestimmt, doch der Rat der Stadt hat die Entscheidung darüber vertagt.

 In Hamburg weist ein Hinweisschild vor einer Bar auf die 2G-Regel hin.

In Hamburg weist ein Hinweisschild vor einer Bar auf die 2G-Regel hin.

Foto: dpa/Axel Heimken

Die Landesregierung hat dem Antrag der Stadt Wuppertal, eine 2G-Regelung für bestimmte Veranstaltungen einzuführen, zugestimmt. Damit hätten nur noch Geimpfte und Genesene Zugang etwa zu Konzerten in der Stadthalle oder zu Fußballspielen im Stadion. „Das Gesundheitsministerium hat das Einvernehmen zu einer entsprechenden Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal erteilt“, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Vorerst wird die neue Regel in Wuppertal allerdings nicht umgesetzt: Der Rat der Stadt beschloss gestern laut einer Sprecherin, sich intensiver mit dem Thema zu befassen und in einer Sondersitzung des Hauptausschusses einen Beschluss zu fassen. Dies solle innerhalb einer Woche geschehen. 

 Wuppertals Oberbürgermeister Uwe Schneidewind (Grüne) hatte sich zu dem Vorstoß entschlossen, weil die Stadt seit Tagen einen unrühmlichen Spitzenplatz bei den Inzidenzwerten aufweist – bundesweit. Am Dienstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 215,5. Mit den bisherigen Vorgaben alleine sei die Lage nicht unter Kontrolle zu bringen, heißt es seitens der Stadt, zudem könne das Gesundheitsamt die Kontakte nicht mehr zeitnah nachverfolgen. In der vom Rat nun zunächst abgelehnten Allgemeinverfügung ruft die Stadt „alle Betreiber von für den Publikumsverkehr geöffneten Einrichtungen, Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Sport- und Kulturstätten usw. (mit Ausnahmen wie Einkauf, den Einzelhandel und allen weiteren Bereichen der Daseinsvorsorge) dazu auf, nur nachweislich geimpften und genesenen Personen Zugang zu ihren geschlossenen Räumen zu gewähren“. Zudem werde die Stadt „ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich nur noch Geimpften und Genesenen Zugang zu Veranstaltungen, Aktivitäten oder Räumlichkeiten in ihren Gebäuden und geschlossenen Räumen im Kultur- und Freizeitbereich gewähren, um von weiteren verschärfenden Maßnahmen absehen zu können“.

 Private Veranstalter hätten aber immer schon in ihrer Verantwortung entscheiden können, ob sie die 2G-Regel anwenden oder nicht, argumentiert das Gesundheitsministerium. „Darüber hinaus können Kreise und kreisfreie Städte schon heute – in Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium – strengere Regeln als die der Coronaschutzverordnung erlassen“, sagt der Ministeriumssprecher. Zudem könne die 2G-Regelung nicht auf Kinder und Jugendliche angewendet werden. Maßgeblich sei das Infektionsgeschehen vor Ort, und für welche Bereiche die Kommunen die 2G-Regelungen anordnen wollten. Der Deutsche Städtetag hatte sich vor kurzem für ein 2G-Optionsmodell wie in Hamburg ausgesprochen, wo Veranstalter selbst festlegen dürfen, wem sie Zutritt gewähren. In NRW wünschen sich viele Städte eine einheitliche Regelung des Landes. „Das Gesundheitsministerium beobachtet die weitere Entwicklung sehr genau“, heißt es seitens des Ministeriums.  

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