Urteil im Kronkorken-Prozess Auto-Gewinner muss Anteil an seine Freundin zahlen

Arnsberg · Im erbittert geführten Prozess um den Hauptpreis eines Kronkorkenspiels hat der Gewinner eines Autos eine Niederlage erlitten. Der Mann muss nach einer Entscheidung des Arnsberger Landgerichts einen Teil der Geldes aus dem Verkauf des gewonnenen Wagens an seine frühere Freundin zahlen.

 Ein Kronkorken aus einer Gewinnaktion der Brauerei Krombacher.

Ein Kronkorken aus einer Gewinnaktion der Brauerei Krombacher.

Foto: dpa, mg wok

Da die Freunde zuvor beschlossen hätten, die Ausgaben des Ausflugs zu teilen, bei dem der Gewinn entstand, seien sie alle auch dessen "Miteigentümer". Der beklagte Mann könne den überraschenden Gewinn nicht einfach für sich behalten, urteilte das Gericht. Eine frühere Freundin hatte geklagt und sich jetzt durchgesetzt. Einen Vergleich hatten die Beteiligten abgelehnt.

Die Clique hatte bei einem Wochenendausflug gemeinsam getrunken und die Kronkorken der Bierflaschen achtlos auf den Tisch geworfen. Der Beklagte aus dem sauerländischen Schmallenberg fischte sich einen heraus und entdeckte darauf das Symbol für den Hauptpreis eines Gewinnspiels der Brauerei. Er erhielt das Auto. Eine Frau, die mit am Tisch saß, forderte jedoch ein Fünftel des Gewinns, umgerechnet in bar einen Anteil von 5736 Euro. Der Mann wollte allerdings zur Wiedergutmachung nur etwa 1000 Euro zahlen. Die Kammer sprach der Frau nun 4268 Euro zu.

Beide Parteien können noch in Berufung gehen. Die Anwältin der klagenden Frau zeigte sich aber zufrieden mit der Entscheidung.

(lsa/lnw)
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