Kriminalitätsstatistik NRW für das Jahr 2021 Kriminalität in NRW so niedrig wie zuletzt 1985

Düsseldorf · Die Straßen in NRW sind laut Kriminalitätsstatistik so sicher wie seit den 1980er Jahren nicht mehr. In vielen Deliktbereichen gingen die Zahlen zurück. Probleme bereiten der Polizei weiter die vielen Geldautomaten-Sprengungen.

 Absperrband hängt vor einem zerstörten Geldautomaten.

Absperrband hängt vor einem zerstörten Geldautomaten.

Foto: dpa/Guido Schulmann

In Nordrhein-Westfalen ist die Kriminalität erneut gesunken - und damit im sechsten Jahr in Folge. Mit insgesamt 1.201.472 Delikten (minus 1,2 Prozent) seien die Fallzahlen so niedrig wie zuletzt 1985, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). „Im Vergleich zu 2016 haben wir mehr als eine viertel Million Straftaten weniger“, sagte Reul am Montag bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2021. NRW sei sicherer geworden, so Reul. „In manchen Bereichen hat uns auch Corona in die Karten gespielt, zum Teil ernten wir, was schon vor längerer Zeit angestoßen wurde“, so der Minister des Inneren.

Demnach sind die Fälle bei Wohnungseinbrüchen weiter gesunken – um 25 Prozent im Vergleich zu 2020. Mit 18.576 Fällen ist das nach Angaben des Innenministers der niedrigste Wert seit mehr als 40 Jahren. Zum Vergleich: Noch 2015 hatte es 62.362 Einbrüche gegeben.  Im vergangenen Jahr hat es auch weniger Morde gegeben in NRW. Demnach gab es 308 Mord- und Totschlagsfällen – so wenige wie zuletzt vor zehn Jahren; und im Vergleich zu 2020 ein Minus von 17,2 Prozent. Zurückgegangenen ist auch die Straßenkriminalität – wohl wegen der Pandemie.    Die Polizei registrierte in dem Bereich im vergangenen Jahr 273.267 Fälle – sechs Prozent weniger als im Vergleich zum Vorjahr. So sicher seien die Straßen in NRW zuletzt 1990 gewesen, hieß es. Und ebenfalls weiter zurückgegangen sind Raubdelikte auf 8.242 Fälle. Das ist laut PKS die niedrigste Fallzahl seit 1988.

Bei den Straftaten zum Nachteil älterer Menschen gab es mit 2119 Fällen knapp ein Fünftel weniger Fälle als 2020 (minus 19,2 Prozent). Trotz des Rückgangs ist der Schaden unverändert hoch: Rund 25 Millionen Euro konnten die Täter im vergangenen Jahr erbeuten – fast genauso viel wie 2020. Meistens gaben sich die Täter als falsche Amtsträger, etwa als falsche Polizisten aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich diese Zahl allerdings halbiert: von 608 auf 304 Fälle.

In den Bereichen Kinderpornographie (plus 137,2 Prozent) und sexueller Missbrauch von Kindern (plus 23,2 Prozent) gab es erneut einen Anstieg. „Dieser Zuwachs ist ungeheuer erschreckend“, erklärte Reul. „Jedoch ist es nicht so, dass es mehr Pädophilie geben würde, vielmehr unternimmt die Polizei mehr. Jeder Fall, den wir aufdecken und aufklären – und wir klären 90 Prozent der Fälle im Bereich Kinderpornographie auf – führt uns zu weiteren Fällen“, so Reul. 

Sorgen bereiten der Polizei aber weiterhin die vielen Sprengungen von Geldautomaten. 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen 152 Geldautomaten aufgesprengt. Das waren zwar 24 weniger als 2020, dafür wurden aber allein in diesem Jahr bereits 38 Automaten gesprengt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von 533 Prozent. „Hier ist für uns und auch für die Banken Handlung und Eile geboten“, so Reul.

Ebenfalls mehr Fälle von Cyberkriminalität wurden erfasst. So ist die Computerkriminalität 2021 um 24 Prozent auf rund 30.000 Fälle gestiegen.Um dieses Phänomen zu bekämpfen, sind laut Reul in den vergangenen Jahren mehr als 500 neue Stellen geschaffen worden.

Die Gewerkschaft der Polizei in NRW erinnerte an das sogenannte Dunkelfeld, das in der Krimininalitätsstatistik nicht erfasst ist. Deshalb fordert die GdP die regelmäßige Erarbeitung eines periodischen Sicherheitsberichts, in den die Erkenntnisse der Kriminalitätsforschung einfließen, die bei der Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatik außen vor bleiben. In zahlreichen Deliktfeldern gibt es laut GdP ein  großes Dunkelfeld, bei dem die Straftaten bisher nur deshalb nicht in die Kriminalstatistik einfließen würden, weil sie der Polizei nicht bekannt werden. Das würde insbesondere für den Bereich der Organisierten Kriminalität, für die Erpressung von Schutzgeldern, den bandenmäßig organisierten Wirtschafts- und Sozialhilfebetrug, für Rauschgiftdelikte und die Internetkriminalität gelten, so die GdP.

(csh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort